Wir sind für Sie da!

Auch während der Corona-Pandemie sind wir für Sie erreichbar.

Corona: Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die Zeiten sind außergewöhnlich und erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Wir tun alles, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Versicherungen. Gern hilft Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin, Ihr Ansprechpartner vor Ort und steht mit Rat und Tat zur Seite. 

Zusammen gegen Corona

 Machen Sie mit bei der Bekämpfung des Virus:

  • ACHTEN Sie auf Ihre Mitmenschen
  • HALTEN Sie Abstand zu anderen
  • WASCHEN Sie Ihre Hände häufig
  • HUSTEN und niesen Sie in Ihre Armbeuge
  • BERÜHREN Sie Ihr Gesicht nicht

Seriöse und aktuelle Infos auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Allgemeine Fragen

Wie ist die Concordia aktuell erreichbar?

Concordia Vermittlerinnen und Vermittler vor Ort
Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall vor einem Besuch einen Termin. Unsere Vermittlerinnen und Vermittler sind angehalten, die regional geltenden Vorschriften für Hygiene und die Schutzmaßnahmen einzuhalten.  

Natürlich erreichen Sie Ihre persönlichen Ansprechpartner auch weiterhin telefonisch, per E-Mail und über die Social Media-Kanäle. Beratungstermine können vielfach auch über Skype stattfinden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten. 


Tipp: Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Internetseite Ihrer Agentur vor Ort, um Ihre mobilen Kontaktdaten mitzuteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vermittlerin, Ihr Vermittler Sie erreichen kann.
 

Hauptverwaltung und Schadenzentren

Helfen Sie mit, und senden Sie Ihre Anliegen möglichst per E-Mail zu. Die Versicherungsschein-Nummer im Betreff sorgt für schnelle Zuordnung. Nutzen Sie für Rechnungen der Krankenversicherung die Gesundheits-App. Digitale Angebote gibt es auch im Bereich Rechtsschutzfall.


Telefonisch und per E-Mail erreichen Sie wie gewohnt

  • Kundenservice
  • Schadenabteilungen und Schadenzentren
  • Leistungsabteilungen der Kranken-, Rechtsschutz- und Lebensversicherung.

Wir haben Krisenpläne und Vertretungsregelungen zur reibungslosen Fortführung unseres Geschäftsbetriebs. Auf dieser Grundlage unternehmen wir derzeit die notwendigen Schritte zum Schutz unseres Unternehmens sowie unserer Mitarbeitenden, um unsere Leistungen für Sie weiterhin zu erbringen. Viele Mitarbeitende können aus dem Home-Office arbeiten und sind unter ihren normalen E-Mail-Adressen und Telefonnummern erreichbar. Vielleicht hört man gelegentlich mal ein Kinderlachen im Hintergrund ;-). 

Was soll ich tun, wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann?

Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Gemeinsam lassen sich Wege finden, wie Sie Ihren Versicherungsschutz erhalten können. Besonders in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass Sie selbst, Ihre Familienmitglieder und Ihre Sachwerte weiterhin gut abgesichert sind.

Lassen Sie sich daher beraten, welche Überbrückungs-Möglichkeiten und Alternativen es gibt.

Die Vermittlerinnen und Vermittler der Concordia und auch die Abteilungen der Hauptverwaltung sind telefonisch und online erreichbar. Bitte suchen Sie Ladenbüros nur nach vorheriger Absprache auf.

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FAQ zu Rechtsschutz-Versicherungen

Wo finde ich Antworten auf rechtliche Fragen?

Unser Rechtsdienstleister hat Fragen und Antworten zusammengestellt:
 

www.dahag.de/corona

 

Wenn Sie eine Concordia Rechtsschutz-Versicherung haben, können Sie telefonisch oder online Rat in Rechtsfragen einholen. Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite "Rechtsschutzfall":


Seite Rechtsschutzfall aufrufen

Lohnt es sich, jetzt eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen?

Auch unabhängig von der Corona Pandemie ist es in vielen Situationen hilfreich, wenn Sie bei Rechtsstreitigkeiten Hilfe bekommen und die Kosten dafür übernommen werden. Aktuell gibt es in vielen Bereichen Rechtsfragen, zum Beispiel beim Arbeitsrecht, Mietrecht und zu Verträgen mit Reisebüros, Veranstaltern usw.

Für die meisten versicherten Rechtsschutzfälle gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Concordia bietet ihren Rechtsschutz-Kunden in vielen Bereichen Services, die Sie OHNE Wartezeit nutzen können:

  • Telefonische Rechtsberatung (auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten)
  • Online-Rechtsberatung in versicherten Angelegenheiten
  • Online-Formularservice
  • Online-Vertrags-Check (für Verbraucherverträge im Privatbereich)
  • Mediation
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsbesorgung (Vermittlung einer Kanzlei, deren Rechtsanwälte in Ihrem Auftrag telefonisch schlichten)

 

Infos und Online-Rechner zur Rechtschutzversicherung


FAQ zu Krankenversicherungen

Zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung bei Corona-Erkrankung im Ausland?

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und dort an Corona (Covid-19) erkranken, übernimmt die Concordia die Kosten für medizinisch sinnvollen ärztliche Behandlung und auch für den medizinisch sinnvollen Aufenthalt im Krankenhaus. Ebenso zahlen wir einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.

Hotelkosten, Kosten für eine vorzeitige Rückreise oder Kosten für eine Rückholung ohne medizinischen Hintergrund werden von der Auslandsreise-Krankenversicherung generell nicht erstattet.

Mehr zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Zahlt die Krankenversicherung den Corona-Test?

Falls Krankheits-Symptome vorliegen und daraufhin ein Test ärztlich angeordnet wird, übernimmt die Krankenversicherung (gesetzliche oder private) die Kosten. Wollen Sie ohne Anraten Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin getestet werden, werden die Kosten von rund 300 € entweder vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen oder sie müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Wichtig: Wenn Sie glauben, mit Corona infiziert zu sein, rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an oder eine der Corona-Hotlines in Ihrem Bundesland.

Bekomme ich wegen Corona Kranken-Tagegeld?

Privates Kranken-Tagegeld kann Ihren Einkommens-Verlust ausgleichen, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Angestellte bekommen meist 42 Tage lang Lohnfortzahlung und brauchen diesen zusätzlichen Schutz erst ab dem 43. Tag. Selbstständige können einen früheren Zahlungsbeginn im Vertrag vereinbaren.

Ob im Zusammenhang mit Corona ein Anspruch besteht, kommt auf den jeweiligen Fall an:

  • Fall 1: Sie sind an Corona (Covid-19) erkrankt und deswegen arbeitsunfähig. Dann bekommen Sie (so wie für andere Krankheiten auch) das versicherte Kranken-Tagegeld. Eventuell haben Sie Anspruch auf Entschädigung gegen die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. Diese Entschädigung hat dann Vorrang vor der Zahlung des Krankenversicherers.
     
  • Fall 2: Die Infektion ist noch nicht festgestellt, die Gesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes hat aber Quarantäne angeordnet. Das ist noch keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die Krankenversicherung. Eine Zahlung von Kranken-Tagegeld erfolgt dann nicht. Eventuell haben Sie aber Anspruch auf Entschädigung gegen die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.
     
  • Fall 3: Sie bleiben freiwillig vorsorglich zu Hause. Dann bekommen Sie kein Kranken-Tagegeld und es besteht auch kein Anspruch auf Leistungen gegen Ihr Bundesland.
     

Mehr zum Kranken-Tagegeld

Bekomme ich Krankenhaus-Tagegeld, wenn ich wegen Corona in die Klinik muss?

Sie haben im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein Krankenhaus-Tagegeld versichert? Dann bekommen Sie es für jeden Tag, den Sie (medizinisch notwendig) im Krankenhaus verbringen. Also auch, wenn Sie aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus stationär behandelt werden.

Mehr zu Versicherungen fürs Krankenhaus

 

Gibt es bei der Concordia Tarife mit Telemedizin?

Ja, und das ist nicht nur in Zeiten von Corona sinnvoll. Unsere Zusatzversicherung „AZ Kompakt“ für gesetzlich Versicherte enthält neben vielen anderen Leistungen den Baustein „Telemedizin“. Damit können Sie bequem von zu Hause aus das digitale Angebot unseres Kooperationspartners „Teleclinic“ nutzen. Dort bekommen Sie von Fachärzten Beratung zu Ihrer Krankheit per Telefon, Computer oder Videotelefonat. Der Dienst steht ganzjährig rund um die Uhr (auch an Feiertagen) zur Verfügung.

Mehr zu AZ Kompakt

Wie kann ich für beste Behandlung im Krankenhaus vorsorgen?

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie machen Sie sich vielleicht Gedanken, wie Ihre Versorgung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aussähe.

Eine Pandemie ist eine sehr außergewöhnliche Situation, in der spezielle Notfallmaßnahmen getroffen werden. Corona-Patienten müssen auf gesonderten Krankenstationen untergebracht werden. Speziellen Versicherungsschutz hierfür gibt es nicht.

Sie können aber – für normale Krankheitsfälle – mit einer stationären Zusatzversicherung dafür sorgen, dass Sie im Krankenhaus Privatpatientin bzw. Privatpatient sind. Damit haben Sie freie Wahl der Klinik, Anspruch auf Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten und komfortable Genesung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Mehr zur stationären Zusatzversicherung


FAQ zu Lebensversicherungen

Zahlt die Berufsunfähigkeits-Versicherung, wenn ich durch das Coronavirus nicht mehr arbeiten kann?

Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet (bis auf wenige Ausnahmen) unabhängig davon, wie es zu Berufsunfähigkeit gekommen ist. In der Regel tritt dies ein, wenn Sie für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind Ihren Beruf auszuüben. Wenn dies aufgrund einer Viruserkrankung passiert, leisten wir natürlich auch.

Wenn Sie Ihren Beruf aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer verordneten häuslicher Quarantäne vorübergehend nicht ausüben können, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.

Mehr zur Berufsunfähigkeits-Versicherung

Zahlt die Risiko-Lebensversicherung bei Tod durch das Coronavirus?

Ja, Todesfälle infolge von Viruserkrankungen sind versichert. Eine Risiko-Lebensversicherung leistet (bis auf wenige Ausnahmen) unabhängig davon, wie es zu dem Todesfall gekommen ist.

Mehr zur Concordia Risiko-Lebensversicherung

Soll ich jetzt schnell eine Lebensversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie dies auch unabhängig von der aktuellen Situation in Betracht gezogen haben. Natürlich kann die aktuelle Lage dazu führen, sich über die Notwendigkeit einer Absicherung für den Todesfall Gedanken zu machen. Nur aus Anlass des Coronavirus eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen wäre aber übereilt.

Mehr zur Concordia Risiko-Lebensversicherung

Soll ich jetzt eine Sterbegeld-Versicherung abschließen?

Der Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie dies auch unabhängig von der aktuellen Situation in Betracht gezogen haben. Natürlich kann die aktuelle Lage dazu führen, sich Gedanken über die notwendige Vorsorge für den Todesfall zu machen. Nur aus Anlass des Coronavirus eine Sterbegeld-Versicherung abzuschließen wäre aber übereilt. Beachten Sie auch, dass die volle Versicherungssumme erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren ausgezahlt wird.

Hilfreich könnte sein, dass Sie im Rahmen der Concordia Sterbegeld-Versicherung auch eine Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmachten erstellen können. Sprechen Sie bei Interesse Ihren Ansprechpartner vor Ort an.

Mehr zum Concordia Sterbegeld

 


FAQ zu Sach-, Haftpflicht- und Unfall-Versicherungen

Sind Corona-Impfschäden bei der Concordia versichert?

Es kommt nicht oft vor, aber Impfungen können manchmal heftige Reaktionen auslösen und in seltenen Fällen auch zu bleibenden gesundheitlichen Folgen führen. Deshalb hat die Concordia schon vor über 10 Jahren diesen Schutz in ihre Unfallversicherung aufgenommen.
Versichert sind Impfschäden in den Tarifen

  • Basis-Plus (ab Tarif-Version 01.2010) und in der
  • Sorglos-Unfallversicherung.

Versicherungsschutz besteht bei vorbeugenden Schutzimpfungen, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder von einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt werden, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
Dies trifft auf Corona-Schutzimpfungen zu.

Tritt ein Impfschaden auf, kann auch der Staat, der eine Impfung empfohlen hat, der Hersteller oder die Person, die die Impfung ausgeführt hat, haftbar gemacht werden. Solche Verfahren dauern meist lange und die Höhe der Entschädigung kann niedrig sein.

Bei einer privaten Unfall-Versicherung bestimmen Sie den Umfang der Leistungen selbst. Sie leistet schon ab 1% Invalidität und mit den in Ihrem Tarif festgelegtem Umfang. Das kann eine monatliche Rente, eine Kapitalzahlung, Krankenhaus-Tagegeld und vieles mehr sein. Lassen Sie sich gern in einem Concordia Service-Büro in Ihrer Nähe dazu beraten.

Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ich jemanden mit Corona anstecke?

In einer Privathaftpflicht-Versicherung (und auch in der betrieblichen) sind Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden versichert.

Dabei sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, ausgeschlossen.

Lässt sich beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, besteht Versicherungsschutz. In diesem Fall gehen wir notfalls für Sie vor Gericht, wenn jemand von Ihnen Schadenersatz fordert, weil Sie die Person mit dem Corona-Virus angesteckt haben (sollen).

Schützt mich die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Ausübung ihres Berufes und auf dem Weg zur Arbeit und zurück.
Auch Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige sind während ihrer Tätigkeit geschützt.

Für Unfälle, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Im Homeoffice ist es besonders schwer, berufliche und private Tätigkeiten voneinander zu trennen. Oft müssen erst die Gerichte klären, ob ein Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. In der Vergangenheit wurde z.B. entschieden:

  • Kein Versicherungsschutz, wenn man sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt und dabei stürzt.
  • Kein Versicherungsschutz auf dem Weg zur Toilette.
  • Kein Versicherungsschutz auf dem Weg zwischen Kindertagesstätte und Homeoffice.

 

Besser privat absichern

Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung. Die gilt

  • im Homeoffice,
  • in der gesamten Freizeit,
  • überall auf der Welt,
  • und auch bei der Arbeit und auf dem Weg.

Gut zu wissen: Einen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben nur Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit für länger als ein halbes Jahr um mindestens 20% verringert ist. Für Freizeitunfälle bietet sie gar keinen Schutz.

 

Die Concordia Sorglos-Unfallversicherung bietet Ihnen unter anderem:

  • Kapitalzahlung,
  • monatliche Rente,
  • Erstattung von kosmetischen Operationen,
  • Rehabilitations-Leistungen,
  • Hilfeleistungen zu Hause (Pflege-, Menü- und Reinigungsservice),
  • Einzelzimmer und Spezialisten-Behandlung im Krankenhaus.

 

Mehr zum Sorglos-Unfallschutz

Zahlt die Unfallversicherung bei Infektionen?

Viele Concordia-Tarife (z.B. „Sorglos“ und „Basis-Plus“) bieten Leistungen, die weit über die „normalen“ Leistungen einer klassischen Unfallversicherung hinausgehen. Dazu gehören auch Infektionskrankheiten, aber nur, wenn sie als Folge eines Unfalls (dazu zählen übrigens sogar Insektenstiche) entstanden sind. Infektionen durch z.B. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Mehr zur Sorglos-Unfallversicherung

Homeoffice — ist das durch die Hausrat-Versicherung geschützt?

Viele Unternehmen machen derzeit das Arbeiten von zu Hause aus für ihre Mitarbeitenden ganz unkompliziert möglich. Laptops, Bildschirme usw. können mit nach Hause genommen werden. Manchmal stellt der Arbeitgeber auch eine zusätzliche technische Ausstattung für das Homeoffice zur Verfügung.

Was davon ist durch die Hausrat-Versicherung geschützt? Das hängt davon ab, wo Sie zu Hause arbeiten:

  • Arbeitsecke:
    Wenn Sie sich in der Wohnung eine Arbeitsecke eingerichtet haben, werden die Arbeitsgeräte und sonstigen Sachen, „die dem Beruf oder Gewerbe dienen“ wie der sonstige Hausrat betrachtet. Sie sind also mitversichert (es sei denn, Sie haben das bei Vertragsschluss extra ausgeschlossen). Sicherheitshalber sollten sie noch einmal prüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Ihr Ansprechpartner vor Ort hilft bei Bedarf dabei.
    Wenn Sie im Vertrieb tätig sind beachten Sie bitte, dass Handelswaren und Musterkollektionen nur in der Sorglos-Hausratversicherung (bis 5.000 €) eingeschlossen sind.
     
  • Arbeitszimmer:
    Ein „richtiges“ Arbeitszimmer, das Sie ausschließlich beruflich nutzen, ist dann mitversichert, wenn es nur von der Wohnung aus betreten werden kann. Dann sind die Sachen so versichert, wie oben beschrieben.
    Handelt es sich um einen separaten Raum mit einem eigenen Eingang von außen, müssen Sie es separat versichern. Wenden Sie sich dazu an Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler vor Ort.
     

Mehr zur Sorglos-Hausratversicherung

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Betrieb vorübergehend schließen muss?

Wenn Sie Ihren Laden, Betrieb, Ihr Restaurant usw. wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen müssen, sollten Sie im Rahmen Ihrer Gebäude- oder Inhaltsversicherung folgende Pflichten („Obliegenheiten“) beachten:

  • Reinigen Sie alle Räume des Versicherungsortes und entsorgen Sie den Müll.
  • Die Löscheinrichtungen müssen stets funktionsfähig sein.
  • Beschädigte Schlösser, Türen und Fenster müssen unverzüglich repariert werden.
  • Eine zuverlässige Person muss sämtliche Räume möglichst täglich, mindestens aber jeden zweiten Tag begehen und die verschließbaren Räume nach jedem Kontrollgang wieder verschließen.
Zahlt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung, wenn ich meinen Betrieb schließen muss?

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung setzt immer einen Sachschaden als Ursache für die Unterbrechung voraus. Deshalb besteht für die Ausfälle durch behördlich angeordnete Schließungen aufgrund der Pandemie kein Versicherungsschutz.


FAQ zu Kfz-Versicherungen

Ist mein Auto oder Motorrad trotz abgelaufener TÜV-Plakette versichert?

Auch wer mit seinem Auto oder Motorrad ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs ist, ist grundsätzlich versichert. Kommt es durch einen technischen Fehler, der bei einer TÜV-Untersuchung hätte behoben werden können, zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden des Unfallgegners.

Nur im seltenen Fall, dass eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (beispielsweise bei einem Unfall wegen extrem abgefahrener Reifen), kann der Versicherer Leistungen in der Kaskoversicherung (also für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug) die Leistung kürzen.

Wenn Sie in diesen Tagen zum TÜV müssen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Prüfstelle, ob und wann geöffnet ist. Vereinbaren Sie, wenn möglich, einen Abnahmetermin für Ihr Fahrzeug.

Ist dies aktuell nicht möglich, überlegen Sie gut, ob Sie auch ohne TÜV-Plakette fahren. Hat Ihr Fahrzeug technische Mängel, sollten Sie es nicht riskieren, damit unterwegs zu sein. In dem Fall ist es sicherer, es stehen zu lassen.

Muss ich Bußgeld zahlen, wenn ich nicht zum TÜV kann?

Normalerweise droht ein Bußgeld in Höhe von 15 € bis 60 €, wenn die TÜV-Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Ab einer TÜV-Überziehung von acht Monaten gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Durch die Auswirkungen des Coronavirus konnten zeitweise die Hauptuntersuchungen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Deshalb hat das Verkehrsministerium den Bundesländern empfohlen, für die Dauer der Corona-Krise Fristüberschreitungen von bis zu vier Monaten nicht zu ahnden. Damit sollte die Mobilität im Einzelfall sichergestellt werden.

Wenn Sie erkrankt oder in Quarantäne sind, bitten Sie möglichst Angehörige oder Freunde, ihr Fahrzeug für Sie zur Hauptuntersuchung zu bringen. Wenn die Frist überzogen ist, sind nur noch Fahrten, die zur Durchführung der Hauptuntersuchung dienen, erlaubt.

 

Wann muss ich das nächste Mal zum TÜV?

Wann die nächste Hauptuntersuchung stattfinden muss, können Sie auf der TÜV-Plakette ablesen, die auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen zu finden ist:

Der mittlere Kreis zeigt, in welchem Jahr die nächste Prüfung fällig wird.

Die Zahl, die ganz oben steht, weist auf den Monat hin.

Oder Sie schauen Ihren „Fahrzeugschein“ (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder in den Prüfbericht, der bei der letzten Hauptuntersuchung ausgestellt wurde. Auch dort steht der nächste Termin drin.

Wie lange gilt eine eVB-Nummer?

Unsere eVB-Nummer, die zur Zulassung eines Fahrzeugs vom Versicherer benötigt wird, ist 12 Monate lang gültig. Wenn Sie schon eine eVB-Nummer von uns bekommen haben, können Sie Ihr Fahrzeug auch später noch zulassen, wenn dies aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist.

Mehr zur eVB-Nummer

Darf ich mein Auto verleihen, um Besorgungen zu machen, wenn ich in Quarantäne bin?

In Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag ist festgelegt, wer fährt („berechtigte Fahrer“). Sind Sie zum Beispiel als alleiniger Fahrer eingetragen, zahlen Sie weniger für Ihre Kfz-Versicherung. Verleihen dürfen Sie Ihr Fahrzeug generell nur an die berechtigten Fahrer. Kommen Fahrer hinzu, teilen Sie uns das doch einfach mit. Wenn es sich im Zusammenhang mit einer Quarantäne um eine begründete Ausnahme handelt, drücken wir hier aber ein Auge zu.

Verursacht ein nicht berechtigter Fahrer einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem für den Schaden des Unfallgegners auf.


FAQ zu den Schutzbriefen

Hilft der Concordia Single- oder Familien-Schutzbrief, wenn ich eine Auslandsreise vorzeitig abbrechen muss?

Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht zuzumuten, weil überraschend ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, sorgen wir für Ihre Rückreise.

Geraten Sie selbst im Ausland in eine Notlage zu deren Beseitigung unsere Hilfe notwendig wird, veranlassen wir, soweit möglich, die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen deren Kosten bis 500 €.

Unsere Notrufzentrale wird alles versuchen, um Ihnen unter den derzeit außergewöhnlichen Umständen in diesen Notlagen zu helfen. Dabei wird sie jedoch auch die Bestimmungen und Vorgaben beachten müssen, die in den verschiedenen Ländern zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen wurden.

Zu erreichen ist unsere Notrufzentrale unter 0511/957070.

 

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.

Hilft der Concordia Schutzbrief MobilPlus, wenn ich eine Auslandsreise vorzeitig abbrechen muss?

Geraten Sie im Ausland unvorhergesehen in eine Notlage in der unsere Hilfe notwendig wird, veranlassen wir, soweit möglich, die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen deren Kosten bis 300 €.

Dies gilt auch unabhängig von einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls Ihres Fahrzeugs auf Ihrer Auslandsreise.

Unsere Notrufzentrale wird alles versuchen, um Ihnen unter den derzeit außergewöhnlichen Umständen in diesen Notlagen zu helfen. Dabei wird sie jedoch auch die Bestimmungen und Vorgaben beachten müssen, die in den verschiedenen Ländern zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen wurden.

Zu erreichen ist unsere Notrufzentrale unter 0511/5701-1010.

MobilPlus gibt es für Pkw, Oldtimer-Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Lkw bis 3,5 zulässiges Gesamtgewicht. Dieser Baustein wird zusammen mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen und gilt für das jeweils versicherte Fahrzeug.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.