Sorglos-Rechtsschutz

Ein kluger Spielzug
für Ihr Recht!

RECHTSSCHUTZ SORGLOSPLUS:
RECHTSSCHUTZ BEI TRENNUNG ODER SCHEIDUNG

Mit dem Sorglos-Rechtsschutz der Concordia sind Sie und Ihre Familie umfassend abgesichert – ob privat, beruflich, im Verkehr oder rund ums Wohnen.

Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz, damit Sie sorglos durch den Alltag gehen können und sich bei Ihrem Recht nicht auf Ihr Glück verlassen müssen. Nutzen Sie unsere ausgezeichneten Leistungen und den Top-Service zu attraktiven Konditionen.

Für alle, die noch mehr wollen, gibt es ab sofort den optionalen Zusatzbaustein SorglosPlus – für eine noch höhere Absicherung mit exklusiven Premium-Leistungen wie beispielsweise dem erweiterten Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz. 

Der optimale Rechtschutz bei Trennung oder Scheidung!

Jetzt kontaktieren

Stellen Sie sich vor, ...

… Sie und Ihr Partner haben sich auseinandergelebt und leben getrennt, aber noch in der gemeinsamen Wohnung. Eine Scheidung steht noch aus, doch es gibt viele offene Fragen über Ansprüche am gemeinsamen Besitz.

Beide lassen sich unabhängig voneinander anwaltlich beraten und erzielen eine vorläufge Einigung. Die Anwaltskosten betragen bei Annahme eines mittleren Streitwertes von 9.000 € jeweils ca. 1.890 €, insgesamt also ca. 3.780 €.

Wir übernehmen das – dank SorglosPlus!

… Sie lassen sich nach Ablauf der Trennungszeit scheiden. Beide Partner nehmen aufgrund von Konflikten anwaltliche Vertretung in Anspruch.

Es werden Scheidung und Folgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geregelt.

Bei einem Gesamteinkommen von 4.000 € beträgt der Verfahrenswert 16.800 €. Die Anwalts- und Gerichtskosten für jeden Partner liegen bei ca. 2.670 €, insgesamt also 5.340 €.

Wir übernehmen das – dank SorglosPlus!

SorglosPlus – die optimale Ergänzung für Ihr Recht

Sorge, dass die Ehe zerbricht?

Ihr Ass im Ärmel: SorglosPlus. Schließen Sie jetzt unseren Rechtsschutz ab und seien Sie für den Fall der Fälle abgesichert. Vorteil: Mit unserer Rechtsschutzversicherung sind Versicherungsnehmer:in und mitversicherte/r Ehe- bzw. eingetragene/r Lebenspartner:in abgesichert, im erweiterten Ehe-Rechtsschutz sogar beim Streit untereinander! Versicherungsschutz besteht dabei außergerichtlich, aber auch für die Kosten eines Gerichtsverfahrens.

Schnelle Hilfe bei Rechtsproblemen

Sie haben ein Rechtsproblem? Unsere Assistance-Leistungen im Sorglos-Paket sind dann genau das Richtige für Sie!

Sicher, flexibel, persönlich: Wir sorgen für Ihr gutes Recht und sind für Sie da, wenn's drauf ankommt! Neben der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten können Sie bei unseren Assistance-Leistungen ebenfalls auf uns zählen – die Kosten übernehmen wir:

  • Telefonische Rechtsberatung (auch in nicht versicherten Angelegenheiten)
  • Telefonische Konfliktlösung (telefonische Pendel-Mediation, auch in nicht versicherten Angelegenheiten)
  • Telefonische Rechtsbesorgung (anwaltliche Interessenvertretung per Telefon)
  • Online-Rechtsberatung (auch in nicht versicherten Angelegenheiten)
  • Online-Vertrags-Check für Verbraucherverträge im Privatbereich
  • Online-Web-Check
  • Online-Formularservice

Jetzt kontaktieren

FRAGEN UND TIPPS ZUM Sorglos-RECHTSSCHUTZ FÜR PRIVATKUNDEN
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Im täglichen Leben gibt es viele Situationen, in denen juristischer Rat weiterhelfen kann. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, im Rahmen von Verträgen, am Arbeitsplatz und rund ums Wohnen sind dabei die häufigsten Streitpunkte. Umso wichtiger ist es, dass Sie vor allem in solchen Fällen Ihre persönlichen Interessen rechtlich ohne Kostenrisiko durchsetzen können – was oftmals nur mit einer entsprechend leistungsstarken Rechtsschutzversicherung möglich ist. Sie vermittelt Rat in Rechtsfragen und übernimmt Kosten für Anwalt und Gericht.

Mit dem Concordia Sorglos-Rechtsschutz können Sie

  • unkompliziert Rat und Hilfe bei juristischen Fragen bekommen,
  • umfassende Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen,
  • sich vor den hohen Gebühren für Anwälte und Gerichtsverfahren schützen.
Wann sollte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Unsere Empfehlung: Je früher, umso besser! Wenn zum Beispiel das Kündigungsschreiben der Vermieterin bereits im Briefkasten liegt, gilt dieser Umstand als Startzeitpunkt für den Rechtsstreit. Dann können Sie zwar noch die telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen, für die Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ist es dann jedoch schon zu spät.

Sie können jeden Tag in eine Situation kommen, in der Sie für Ihr gutes Recht streiten müssen: Ärger nach einem Kaufvertrag, Streit mit einem Reiseveranstalter, Forderung von Schmerzensgeld nach einem Unfall, Stress mit dem Nachbarn usw. Sorgen Sie für Entspannung und schieben Sie den Abschluss nicht auf die lange Bank!

Gibt es eine Wartezeit? Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie den Concordia Sorglos-Rechtsschutz für Privatkunden abschließen, gilt der Großteil der Leistungen ab sofort. Bei einigen Leistungen gibt es allerdings eine Wartezeit:

3 Monate Wartezeit
zum Beispiel

  • im Arbeits-Rechtsschutz
  • beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • im Verwaltungs-Rechtsschutz
  • beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Welche Leistungen in die einzelnen Rechtsschutzarten fallen, erläutern wir Ihnen gerne persönlich. 

6 Monate Wartezeit

  • beim Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testament)

Die telefonischen Assistancen können Sie umgehend nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen — hier gilt keine Wartezeit. Mehr dazu auf der Seite zum Rechtsschutzfall.


Wartezeiten im Zusatzbaustein SorglosPlus:
 

3 Monate Wartezeit

  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarung
  • Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren


1 Jahr Wartezeit

  • Erweiterter Rechtsschutz im Unterhaltsrecht
  • Erweiterter Rechtsschutz im Erbrecht
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für  Kapitalanlagestreitigkeiten 


3 Jahre Wartezeit

  • Erweiterter Rechtsschutz im Eherecht
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Sorglos-Rechtsschutz?

Im Sorglos-Rechtsschutz für Privatkunden wählen Sie zwischen zwei Selbstbeteiligungen: 300 € oder 400 € je Rechtsschutzfall. Dieser Betrag halbiert sich bei Wahl eines Anwalts aus dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de).

In folgenden Fällen entfällt die Selbstbeteiligung:

  • Bei telefonischer und Online-Rechtsberatung
  • Wenn die Rechtsangelegenheit mit einer Erstberatung erledigt ist
  • Bei der Konfliktlösung durch Mediation
  • Beim Online-Vertrags-Check
  • Beim Online-Web-Check
  • Bei telefonischer Rechtsbesorgung
  • Bei Schadenfällen im Ausland
  • Generell bei allen Leistungen, für die eine bezifferte Höchstentschädigung gilt (z.B. 750 € beim Rechtsschutz für eine Patientenverfügung)
Was kostet die Nutzung der Assistance-Leistungen?

Die Assistance-Leistungen sind für unsere Versicherten kostenfrei! Sie können diese ohne Wartezeit nutzen.

Alles zu den Assistance-Leistungen auf der Seite "Rechtsschutzfall"

Seite Rechtsschutzfall aufrufen

Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Der Concordia Sorglos-Rechtsschutz bietet Schutz für:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihren Ehepartner oder
  • Ihren nicht-ehelichen Lebenspartner (unter gleicher Anschrift gemeldet)
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder (unverheiratet und noch nicht dauerhaft berufstätig)
  • Ihre Enkel (solange sie dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben oder wenn es sich um Kinder mitversicherter Kinder handelt)
  • Ihre nicht mehr berufstätigen Eltern und Großeltern (in Ihrem Haushalt lebend, auch nach Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Deutschland; die fortbestehende Mitversicherung der Eltern nach Umzug ins Pflegeheim)
  • Die berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrsbereich)

 

Welche Leistungen beinhaltet der Sorglos-Rechtsschutz?

Nach der "Sorglos-Philosophie" bieten wir Ihnen umfassende Leistungen zu einem attraktiven "All-inclusive-Preis".

Der Sorglos-Rechtsschutz für Privatkunden beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
    • auch als Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers (wenn es noch an einem Versicherungsfall fehlt)*
    • auch als Arbeitnehmer bei Aufhebungsvereinbarungen (wenn es noch an einem Versicherungsfall fehlt)*
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Rechtsschutz in Gerichtsverfahren wegen Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnte Wohneinheit
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Privat- und Verkehrsbereich
  • Steuer-Rechtsschutz in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren 
  • Sozial-Rechtsschutz in Einspruchs- und Gerichtsverfahren 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren 
  • Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (anwaltliche Beratungs- und Vertretungskosten*)
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen im Privatbereich (bei Leistungserbringung durch einen Notar)*
  • Bonus-Beratung nach fünfjähriger Schadenfreiheit ab Vertragsbeginn*
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für nicht-spekulative Geld- und Vermögensanlagen
  • Rechtsschutz bei privater Internetnutzung
    • mit Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen*
    • mit Kostenschutz für die anwaltliche Erstattung von Strafanzeigen bei Cyber-Mobbing, Identitätsmissbrauch und Hacking*
  • Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen* 
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatbereich, Beruf (als Arbeitnehmer) und Ehrenamt sowie für eine kleinunternehmerische Nebentätigkeit gemäß § 19 Absatz 1 UStG 
  • Vorsorge-Versicherung für erstmalig neu hinzukommende Risiken
  • Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit im Rechtsschutzfall (nach 3-jähriger Vertragslaufzeit)
  • Beratungs-Rechtsschutz bei erstmaliger Leistungsantragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung*
  • Sozial-Rechtsschutz beim Streit um den Pflegegrad, auch jenen nicht mitversicherter Eltern/Schwiegereltern*
  • Versicherungsschutz im Verkehrsbereich trotz Verurteilung wegen Vorsatzes (durch Strafbefehl)
  • Rechtsschutz für eine kleinunternehmerische Nebentätigkeit gemäß § 19 Absatz 1 UStG
     

* Für diese Leistung gilt ein Höchstentschädigungsbetrag (die konkreten Beträge entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen in §§ 26b und 26c ARB).

Die Leistungen sind hier verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und Sonderbedingungen sowie etwa vereinbarte Spezialklauseln.

Welche Leistungen bietet der Zusatzbaustein SorglosPlus?

Exklusiv-Leistungen aus dem Zusatzbaustein SorglosPlus (optional abschließbar):

  • Bauherren-Rechtsschutz*
  • Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten*
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen
  • Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren*
  • Erweiterter Rechtsschutz im:
    • Eherecht (für beide Partner)*
    • Unterhaltsrecht (für beide Partner)*
    • Erbrecht* 
    • Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen*


* Für diese Leistung gilt ein Höchstentschädigungsbetrag (die konkreten Beträge entnehmen Sie bitte der den Versicherungsbedingungen zur Spezialklausel 130 zu §§ 26b und 26c ARB).


Die Leistungen sind hier verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und Sonderbedingungen sowie etwa vereinbarte Spezialklauseln.