Concordia Mitarbeiterversicherung

Komplette Lösungen für Ihren Betrieb

Sicher auf Geschäftsreisen mit der Concordia Auslandsreise-Krankenversicherung

Sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend im Ausland tätig? Als Arbeitgeber sind Sie (nach § 17 Sozialgesetzbuch V) dazu verpflichtet, für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen.
 

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Kosten, die auch in Deutschland entstanden wären. Da der Arbeitnehmer im Ausland als Privatpatient gilt, entstehen oftmals erheblich höhere Kosten. Diese werden dem Arbeitgeber nicht von der Krankenkasse erstattet.

Und auch die meist sehr hohen Kosten für Rücktransporte im Krankheitsfall oder auch die Überführung Verstorbener zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

Schutz bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung für beliebig viele Aufenthalte bis zu einer Dauer von 6 Wochen.

Was können Sie versichern?

  • Ihre Mitarbeiter auf Geschäftsreisen im Ausland bis zu einer Dauer von 6 Wochen für den Fall einer plötzlichen Erkrankung bzw. eines Unfalls 
  • Schutz besteht auch auf privaten Reisen bis zu einer Dauer von 6 Wochen
  • Der Versicherungsschutz lässt sich auf bis zu 1 Jahr ausweiten

 

Leistungen der Concordia Auslandsreise-Krankenversicherung:

  • Alle notwendigen Kosten für Heilbehandlungen einschließlich Krankenhausaufenthalt
  • Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Im Todesfall die Überführungs- bzw. Bestattungskosten
  • Notruftelefon für schnelle Hilfe vor Ort

 

Ihre Vorteile:

  • Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Übernahme von Krankheitskosten im Ausland
  • Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden

Nutzen Sie für den Abschluss einfach unseren Online-Rechner für die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Wenn Sie beraten werden möchten, wenden Sie sich einfach an ein Concordia Service-Büro in Ihrer Nähe.