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Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) zahlt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Aber was ist, wenn Sie Ihr eigenes „Hab und Gut“ anfahren? Für solche Fälle können Sie sich mit dem Zusatzbaustein KH-Eigenschaden absichern:
Wir übernehmen Sachschäden, die Sie (oder eine mitversicherte Person) beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an Ihrem Eigentum verursachen.
Beispiel:
Wir zahlen pro Schaden und Versicherungsjahr bis zu 100.000 €. Nach einem Schadenfall wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgestuft. Die Selbstbeteiligung pro Schaden beträgt
Schließen Sie KH-Eigenschaden gleich zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie können diesen Zusatzbaustein auch jederzeit in Ihren laufenden Vertrag einschließen. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihren Ansprechpartner vor Ort: