5 Fragen zum E-Tretroller
E-Roller sind eine tolle Alternative zu Auto und Co. Aber was darf ich beim Fahren und was nicht? Hier gibt's die Antworten.
… WeiterlesenDen vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Versicherungsplakette für "Elektrokleinstfahrzeuge" erhalten Sie beim Concordia Vermittler in Ihrer Nähe.
Wichtig: Es können nur Fahrzeuge versichert werden, die auch eine Betriebserlaubnis haben!
Das sind die Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr:
Tarif "23plus":
Beiträge — gestaffelt nach Monat des Vertragsbeginns — für
Vertragsbeginn im... | Beitrag Haftpflicht | Beitrag Haftpflicht und Teilkasko |
März /April | 29 € | 58 € |
Mai | 27 € | 54 € |
Juni | 25 € | 48 € |
Juli | 25 € | 44 € |
August | 25 € | 40 € |
September | 25 € | 36 € |
Oktober | 25 € | 25 € |
November | 25 € | 25 € |
Dezember | 25 € | 25 € |
Januar 2024 | 25 € | 25 € |
Februar 2024 | 25 € | 25 € |
Tarif "junge Fahrer":
Beiträge — gestaffelt nach Monat des Vertragsbeginns — für
Vertragsbeginn im... | Beitrag Haftpflicht | Beitrag Haftpflicht und Teilkasko |
März /April | 59 € | 88 € |
Mai | 54 € | 81 € |
Juni | 50 € | 74 € |
Juli | 42 € | 64 € |
August | 40 € | 60 € |
September | 35 € | 53 € |
Oktober | 30 € | 42 € |
November | 27 € | 37 € |
Dezember | 25 € | 29 € |
Januar 2024 | 25 € | 25 € |
Februar 2024 | 25 € | 25 € |
Die Versicherung beinhaltet den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen € pauschal.
Zusätzlich können Sie eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftet (z.B. Diebstahl). Die Selbstbeteiligung bei Teilksko-Schäden beträgt 150 €; bei Diebstahl sind es 300 €.
Prüfen sollten Sie darüber hinaus, ob eine Unfallversicherung für Sie selbst besteht.
Auch eine Rechtsschutz-Versicherung ist sinnvoll – zum Beispiel, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt werden muss. Im Concordia Sorglos-Rechtsschutz und in den Komplettpaketen (z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden) sind die Elektroroller im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungen, die nach 2013 abgeschlossen wurden, sind Elektroroller ebenfalls mitversichert. Bei Verträgen älteren Datums muss zusätzlich neben dem Verkehrs-Rechtsschutz auch der sogenannte „Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen“ vereinbart sein. In Ihrem Versicherungsschein befindet sich dann ein Hinweis, dass entweder die Spezialklausel 13 oder 105 vereinbart ist.
Der Elektro-Tretroller kann nur versichert werden, wenn eine gültige Betriebserlaubnis vorgelegt wird (entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE)).
Minderjährige brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Bei Ihrem Concordia Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Vertrag geschlossen ist, können Sie die Plakette gleich mitnehmen (bei starker Nachfrage können die vor Ort mal vergriffen sein).
Nein, anders als beim Moped brauchen Sie die Bescheinigung über die Versicherung nicht immer dabeizuhaben. Es reicht, wenn diese "auf Verlangen zur Prüfung" vorgelegt werden kann. D.h. bei einer normalen Verkehrskontrolle genügt die Plakette, bei einem Schadenfall müssen Sie ggf. den Nachweis der Versicherung vorlegen können. Also gut aufheben.
Wer ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert hohe Strafen.
Wer dann einen Unfall verursacht, hat keinen Versicherungsschutz und muss alle Schäden aus eigener Tasche bezahlen – das kann bei Personenschäden in die Millionen gehen!
Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind NICHT in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Achten Sie — vor allem bei Sonderangeboten oder gebrauchten Elektrorollern — darauf, dass er eine Betriebserlaubnis (ABE) hat. Sonst darf er nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden!
Wenn der Hersteller keine Allgemeine Betriebserlaubnis zur Verfügung stellt, bleibt noch die Möglichkeit, eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Dafür brauchen Sie ein Gutachten (z.B. vom TÜV oder der DEKRA). Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle die Einzelbetriebserlaubnis beantragen.
Für das Erteilen einer Betriebserlaubnis müssen allerdings auch alle technischen Voraussetzungen, die in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung geregelt sind, erfüllt sein. Also zum Beispiel das Vorhandensein zweier Bremsen etc. Sonst gilt: Keine Betriebserlaubnis = keine Versicherung = keine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr
Vorgeschrieben ist er nicht, aber empfehlenswert, um Verletzungen am Kopf vorzubeugen.
Tipp: In der Concordia Sorglos-Unfallversicherung wird bei Kopfverletzungen die Invaliditätsleistung erhöht, wenn freiwillig ein Helm getragen wurde.
Nicht alle Elektrofahrzeuge fallen unter die Kleinstfahrzeugeverordnung.
Verboten im öffentlichen Straßenverkehr bleiben z.B. E-Monowheels, E-Skateboards und E-Waveboards. Segways dagegen fallen zukünftig auch unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung.
Die Kriterien für Elektrokleinstfahrzeuge:
Wenn Sie den Elektroroller mit in den Urlaub nehmen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob er im Reiseland gefahren werden darf. Um die Versicherung nachzuweisen können Sie eine Internationale Versicherungskarte („grüne Karte“) anfordern. Damit können Sie im Ausland belegen, dass für den Elektroroller eine Haftpflichtversicherung besteht.
Über die Teilkasko-Versicherung für E-Scooter sind folgende Schäden an Akkus abgedeckt:
Ja, Original-Ladekabel inkl. Adapter oder Sonderausstattungen des E-Scooters sind mitversichert, sofern sie unter Verschluss oder fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Brand, Blitzschlag Explosion ist über die Absicherung der Teilkasko mitversichert.
Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Wie auch beim Autofahren gilt beim Fahren von E-Tretrollern die Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Führerscheinbesitzer, die sich in der Probezeit befinden und für Fahrer unter 21 Jahre gilt die 0,0 Promille-Grenze.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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