Concordia Kfz-Versicherung

Versicherung für E-Scooter

E-Scooter Versicherung

Den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Versicherungsplakette für "Elektrokleinstfahrzeuge" erhalten Sie beim Concordia Vermittler in Ihrer Nähe.
Wichtig: Es können nur Fahrzeuge versichert werden, die auch eine Betriebserlaubnis haben!

Das Wichtigste für den Fahrspaß mit dem E-Scooter:

Das sind die Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr:

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis
  • Nur mit Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Nur auf dem Radweg oder der Straße (wenn kein Radweg vorhanden)
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Keine Helmpflicht

 

Unsere günstigen Beiträge für Elektroroller

Beiträge Tarif "23plus"
für Elektrokleinstfahrzeuge
Beiträge für das Verkehrsjahr 2024/2025:

Tarif "23plus":

  • Versicherungsnehmer ist mindestens 23 Jahre alt
  • alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

Beiträge — gestaffelt nach Monat des Vertragsbeginns — für

  • Haftpflicht (100 Millionen € Versicherungssumme) bzw.
  • Haftpflicht und Teilkasko (Selbstbeteiligung 150 €; bei Diebstahl 300 €)

 

Vertragsbeginn
im...
Beitrag
Haftpflicht
Beitrag Haftpflicht
und Teilkasko
März /April 29 € 58 €
Mai 27 € 54 €
Juni 25 € 48 €
Juli 25 € 44 €
August 25 € 40 €
September 25 € 36 €
Oktober 25 € 25 €
November 25 € 25 €
Dezember 25 € 25 €
Januar 2024 25 € 25 €
Februar 2024 25 € 25 €

 

 

Beiträge Tarif "junge Fahrer" (unter 23)
für Elektrokleinstfahrzeuge
Beiträge für das Verkehrsjahr 2024/2025:

Tarif "junge Fahrer":

  • Versicherungsnehmer und / oder Fahrer sind unter 23 Jahre alt

Beiträge — gestaffelt nach Monat des Vertragsbeginns — für

  • Haftpflicht (100 Millionen € Versicherungssumme) bzw.
  • Haftpflicht und Teilkasko (Selbstbeteiligung 150 €; bei Diebstahl 300 €)

 

Vertragsbeginn
im...
Beitrag
Haftpflicht
Beitrag Haftpflicht
und Teilkasko
März /April 59 € 88 €
Mai 54 € 81 €
Juni 50 € 74 €
Juli 42 € 64 €
August 40 € 60 €
September 35 € 53 €
Oktober 30 € 42 €
November 27 € 37 €
Dezember 25 € 29 €
Januar 2024 25 € 25 €
Februar 2024 25 € 25 €

 

 

Fragen und Tipps zur Versicherung von E Scootern

Wie kann ich mich und meinen E-Scooter versichern?

Die Versicherung beinhaltet den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen € pauschal. 

Zusätzlich können Sie eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftet (z.B. Diebstahl). Die Selbstbeteiligung bei Teilksko-Schäden beträgt 150 €; bei Diebstahl sind es 300 €.
 

Prüfen sollten Sie darüber hinaus, ob eine Unfallversicherung für Sie selbst besteht.

Auch eine Rechtsschutz-Versicherung ist sinnvoll – zum Beispiel, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt werden muss. Im Concordia Sorglos-Rechtsschutz und in den Komplettpaketen (z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden) sind die Elektroroller im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.

Bei Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungen, die nach 2013 abgeschlossen wurden, sind Elektroroller ebenfalls mitversichert. Bei Verträgen älteren Datums muss zusätzlich neben dem Verkehrs-Rechtsschutz auch der sogenannte „Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen“ vereinbart sein. In Ihrem Versicherungsschein befindet sich dann ein Hinweis, dass entweder die Spezialklausel 13 oder 105 vereinbart ist. 

Welche Unterlagen brauche ich für die E-Scooter Versicherung?

Der Elektro-Tretroller kann nur versichert werden, wenn eine gültige Betriebserlaubnis vorgelegt wird (entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE)).

Minderjährige brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Wo bekomme ich die Versicherungsplakette?

Bei Ihrem Concordia Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Vertrag geschlossen ist, können Sie die Plakette gleich mitnehmen (bei starker Nachfrage können die vor Ort mal vergriffen sein).

Muss ich meine Versicherungsunterlagen immer dabeihaben?

Nein, anders als beim Moped brauchen Sie die Bescheinigung über die Versicherung nicht immer dabeizuhaben. Es reicht, wenn diese "auf Verlangen zur Prüfung" vorgelegt werden kann. D.h. bei einer normalen Verkehrskontrolle genügt die Plakette, bei einem Schadenfall müssen Sie ggf. den Nachweis der Versicherung vorlegen können. Also gut aufheben.

Was passiert, wenn ich einen E-Scooter ohne Plakette fahre?

Wer ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert hohe Strafen.

Wer dann einen Unfall verursacht, hat keinen Versicherungsschutz und muss alle Schäden aus eigener Tasche bezahlen – das kann bei Personenschäden in die Millionen gehen!

Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind NICHT in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Was muss ich beim Kauf eines Elektrorollers beachten?

Achten Sie — vor allem bei Sonderangeboten oder gebrauchten Elektrorollern — darauf, dass er eine Betriebserlaubnis (ABE) hat. Sonst darf er nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden!

Wenn der Hersteller keine Allgemeine Betriebserlaubnis zur Verfügung stellt, bleibt noch die Möglichkeit, eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Dafür brauchen Sie ein Gutachten (z.B. vom TÜV oder der DEKRA). Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle die Einzelbetriebserlaubnis beantragen.

Für das Erteilen einer Betriebserlaubnis müssen allerdings auch alle technischen Voraussetzungen, die in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung geregelt sind, erfüllt sein. Also zum Beispiel das Vorhandensein zweier Bremsen etc. Sonst gilt: Keine Betriebserlaubnis = keine Versicherung = keine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr

Brauche ich einen Helm?

Vorgeschrieben ist er nicht, aber empfehlenswert, um Verletzungen am Kopf vorzubeugen.
Tipp: In der Concordia Sorglos-Unfallversicherung wird bei Kopfverletzungen die Invaliditätsleistung erhöht, wenn freiwillig ein Helm getragen wurde.

Was genau ist ein Elektrokleinstfahrzeug?

Nicht alle Elektrofahrzeuge fallen unter die Kleinstfahrzeugeverordnung. 

Verboten im öffentlichen Straßenverkehr bleiben z.B. E-Monowheels, E-Skateboards und E-Waveboards. Segways dagegen fallen zukünftig auch unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung.

Die Kriterien für Elektrokleinstfahrzeuge:

  • Lenker oder Lenkstange vorhanden
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Betriebserlaubnis vorhanden
  • FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) vorhanden
  • 2 voneinander unabhängige Bremsen
  • Licht und Klingel vorhanden
Wie ist mein E-Scooter im Ausland versichert?

Wenn Sie den Elektroroller mit in den Urlaub nehmen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob er im Reiseland gefahren werden darf. Um die Versicherung nachzuweisen können Sie eine Internationale Versicherungskarte („grüne Karte“) anfordern. Damit können Sie im Ausland belegen, dass für den Elektroroller eine Haftpflichtversicherung besteht.

Sind elektronische Schäden, wie Akku-Schäden, abgedeckt?

Über die Teilkasko-Versicherung für E-Scooter sind folgende Schäden an Akkus abgedeckt:

  • Kurzschluss-Schäden an der Verkabelung, sowie Folgeschäden von Kurzschlussschäden bis 3.000 €
  • Tierbiss-Schäden, Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 

 

Ist Zubehör der E-Tretroller mitversichert?

Ja, Original-Ladekabel inkl. Adapter oder Sonderausstattungen des E-Scooters sind mitversichert, sofern sie unter Verschluss oder fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.

 

Ist Vandalismus, Brand, Explosion im Schutz der Versicherung für den E Scooter enthalten?

Brand, Blitzschlag Explosion ist über die Absicherung der Teilkasko mitversichert.

Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

 

Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?

Wie auch beim Autofahren gilt beim Fahren von E-Tretrollern die Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Führerscheinbesitzer, die sich in der Probezeit befinden und für Fahrer unter 21 Jahre gilt die 0,0 Promille-Grenze.

 

 


Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.