Motorradurlaub in Deutschland – schöne Strecken, Tipps und Ideen
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WeiterlesenIm Alltag reicht Ihnen die Teilkasko-Versicherung für Ihr Motorrad. Aber für den Urlaub hätten Sie gern Vollkasko-Schutz? Dann ist die "Ferienkasko" genau das Richtige für Sie:
Wenn Sie den Zusatzbaustein "Ferienkasko" abgeschlossen haben, geben Sie unter www.ferienkasko.de/buchen einfach die gewünschten Wochen online ein. Sie brauchen dazu nur
Geben Sie den gewünschten Zeitraum ein. Sollte sich Ihre Reiseplanung ändern, können Sie die Zeiträume einfach wieder stornieren. Der Baustein "Ferienkasko" verlängert sich automatisch zusammen mit Ihrem Vertrag. Damit genießen Sie auch im Folgejahr die Vorteile der "Ferienkasko". Die gewünschten Reisezeiträume buchen Sie für jedes Jahr neu.
Dazu benötigen Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer, Ihr amtliches Kennzeichen und Ihre E-Mail-Adresse. Einfach hier eingeben, gewünschten Zeitraum wählen und fertig:
Ganz wie Sie möchten: 3 Wochen am Stück, 3 Mal eine Woche, einmal zwei Wochen und einmal eine Woche. Der Wochentag für den Beginn kann frei gewählt werden — z.B. von Sonntag bis Samstag oder von Dienstag bis Montag. Buchen können Sie hier:
Wenn sich Ihre Reisepläne ändern, können Sie Zeiträume, die in der Zukunft liegen, wieder stornieren. Der stornierte Zeitraum wird Ihrem Kontingent selbstverständlich gutgeschrieben, so dass er neu gebucht werden kann.
Das ist leider nicht möglich. Aber die Concordia bietet auch in der Teilkasko günstige Beiträge.
Ja, die "Ferienkasko" ist ein exklusives Angebot nur für Motorräder, die bei der Concordia teilkaskoversichert sind.
Ja, die Selbstbeteiligung für Vollkasko-Schäden beträgt 500 €.
Nein, bei einem Unfall oder einem Vandalismus-Schaden im Rahmen der "Ferienkasko" bleibt Ihr Kaskovertrag unverändert. Es erfolgt keine Rückstufung.
Leider nein. Nicht gebuchte "Ferienkasko"-Zeiträume verfallen am Ende des Versicherungsjahres bzw. der Saison.
Die Fahrer, die in Ihrem Teilkasko-Vertrag geführt sind, können Ihr Motorrad auch im Rahmen der "Ferienkasko" fahren.
Im Schadenfall können Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort wenden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich:
Kfz-Schaden melden
Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail.
In den meisten europäischen Ländern reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In manchen Ländern ist die internationale Versicherungskarte nach wie vor zwingend erforderlich. Wir empfehlen, die internationale Versicherungskarte ("grüne Karte") bei Reisen ins Ausland immer dabei zu haben. Sie enthält auch die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros, an die sich ein Unfallgeschädigter wenden kann. Die Karte erhalten Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. Sie ist ca. 3 Jahre lang gültig. Eine neue Karte können Sie hier online bestellen:
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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