Concordia Krankenversicherung

Ihre Gesundheit — bei uns in besten Händen

Beitragsrückerstattung: Nutzen Sie die Leistungen der Concordia

Geld zurück bei Leistungsfreiheit

Die Beitragsrückerstattung bei der Concordia Krankenversicherung zählt zu den attraktivsten am Markt:

  • Bis zu 5 Monatsbeiträge gibt es bei Leistungsfreiheit zurück!
  • Schon das erste Jahr zählt, in dem durchgehend Versicherungsschutz besteht!
  • Vorsorge-Untersuchungen und Schutzimpfungen können trotzdem in Anspruch genommen werden!

Es lohnt sich also, Rechnungen zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn Sie absehen können, dass die Höhe der Rechnungen über der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegt.

Rahmenbedingungen

Die unten aufgeführten Rahmenbedingungen und die Höhe der Beitragsrückerstattung wurden für die Kalenderjahre 2023 (Auszahlung in 2024), 2024 (Auszahlung in 2025) sowie 2025 (Auszahlung in 2026) verbindlich deklariert.

Sie können bis zu 5 Monatsbeiträge des tariflichen Beitrags für den ambulanten Versicherungsschutz bei Leistungsfreiheit zurückerhalten. Das geht bereits ab dem ersten Jahr, in dem ein durchgehender Versicherungsschutz besteht. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung handelt, die für jede Person für jedes Jahr getrennt ermittelt wird.

Wir empfehlen Ihnen, erst Belege zur Erstattung einzureichen, wenn Sie absehen können, dass die Höhe der Leistungen über der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegt. Eine eventuelle Selbstbeteiligung im Tarif AV muss mitberücksichtigt werden.

Beihilfeberechtigte (Tarif BV) können ihren Beihilfeanspruch bei ihrer Beihilfestelle unabhängig von der Beitragsrückerstattung geltend machen.

Fragen und Tipps zur Beitragsrückerstattung

Welche Voraussetzungen müssen privat Vollversicherte (Tarif AV) erfüllen?
  • Für das gesamte, jeweilige Kalenderjahr muss durchgehend Versicherungsschutz bestanden haben (ohne etwaige Anwartschaften).
  • Für das gesamte, jeweilige Kalenderjahr wurden keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus dem Tarif AV gestellt. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zahnärztliche und stationäre Leistungen sind nicht Bestandteil des Tarifs AV. Sie können unabhängig von der Beitragsrückerstattung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Medikamente, die der Zahnarzt verordnet, als ambulante Leistungen gelten. Die Erstattung führt zum Verlust der Beitragsrückerstattung.
  • Auch wenn es nicht zu einer Auszahlung kommt, z. B. aufgrund einer tariflich vereinbarten Selbstbeteiligung, geht durch das Einreichen von Rechnungen das Anrecht auf Beitragsrückerstattung verloren.
  • Maßgeblich für die Zuordnung von Kosten ist das Behandlungs- bzw. Bezugsjahr.
  • Im gesamten, jeweiligen Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres wurde kein Beitragsrückstand nach § 38 in Verbindung mit § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes angemahnt.
  • Der Versicherungsvertrag muss bis zum 30.06. des Folgejahres ungekündigt bestehen, es sei denn, er wurde wegen Tod oder Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung beendet.

 

Welche Voraussetzungen müssen Beihilfeberechtigte (Tarif BV) erfüllen?
  • Für das gesamte, jeweilige Kalenderjahr muss durchgehend Versicherungsschutz bestanden haben (ohne etwaige Anwartschaften).
  • Für das gesamte, jeweilige Kalenderjahr wurden keine Ansprüche auf ambulante Versicherungsleistungen aus dem Tarif BV gestellt. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zahnärztliche und stationäre Leistungen sind hiervon ausgenommen. Sie können unabhängig von der Beitragsrückerstattung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Medikamente, die der Zahnarzt verordnet, als ambulante Leistungen gelten. Die Erstattung führt zum Verlust der Beitragsrückerstattung.
  • Maßgeblich für die Zuordnung von Kosten ist das Behandlungs- bzw. Bezugsjahr.
  • Im gesamten, jeweiligen Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres wurde kein Beitragsrückstand nach § 38 in Verbindung mit § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes angemahnt.
  • Der Versicherungsvertrag muss bis zum 30.06. des Folgejahres ungekündigt bestehen, es sei denn, er wurde wegen Tod oder Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung beendet.
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung und wann wird sie ausgezahlt?

Unsere Bestandskunden und unsere Neukunden erhalten im ersten vollständigen Kalenderjahr (wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind) im Tarif AV 5,0 Monatsbeiträge (MB) und im Tarif BV 2,5 Monatsbeiträge.

In allen folgenden Jahren, in denen die Bedingungen nicht erfüllt werden, wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt. Danach gelten für die Höhe die folgenden Sätze:

Rückerstattung im Tarif AV

Voraussetzungen erfüllt für    
ein Jahr 2,5 MB  
zwei Jahre 3,0 MB  
drei Jahre 4,0 MB  
vier und mehr Jahre 5,0 MB  

 

Rückerstattung im Tarif BV

Voraussetzungen erfüllt für    
ein Jahr   1,25 MB
zwei Jahre   1,50 MB
drei Jahre   2,00 MB
vier und mehr Jahre   2,50 MB

 

Sie müssen dann also wieder mindestens vier Kalenderjahre in Folge die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, um eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 5,0 MB bzw. 2,5 MB zu erreichen. Als Monatsbeitrag gilt 1/12 des Jahresbeitrags. Der Gesetzliche Zuschlag zur Beitragsermäßigung im Alter bleibt unberücksichtigt. Ein eventuell erhobener Risikozuschlag wird bei der Beitragsrückerstattung berücksichtigt.

Die Beitragsrückerstattung wird für alle anspruchsberechtigten Personen im September des Folgejahres für das Vorjahr ausgezahlt.

Tipp zu Vorsorge-Untersuchungen

Was genau sind Vorsorgeuntersuchungen und worüber sollten Sie mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin sprechen?

  • Bei einer Vorsorgeuntersuchung handelt es sich um eine gezielte ambulante Untersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen. 
  • Versichert sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Dazu gehören auch sämtliche zur Früherkennung schwerer Erkrankungen (z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Tuberkulose) medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen. Eine Altersbegrenzung ist hier — anders als bei den gesetzlich eingeführten Programmen — nicht vorgesehen. 
  • Rechnungen zu Vorsorgeuntersuchungen enthalten keine Diagnosen — auch nicht „Zum Ausschluss“ oder „Verdacht auf“.
  • Damit Sie besser beurteilen können, ob es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt oder nicht, stellen wir Ihnen hier eine Liste mit den Vorsorgeziffern gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Verfügung. Nehmen Sie diese im Zweifel einfach mit zum Arzttermin. 

 

Aktueller Hinweis

Aufgrund der Corona-Pandemie können Ärztinnen und Ärzte derzeit einen Hygienezuschlag abrechnen. Wird dieser für eine Vorsorgeuntersuchung berechnet, kommen Sie selbstverständlich auch weiterhin in den Genuss der Beitragsrückerstattung.

Muss ich die Beitragsrückerstattung versteuern?

Durch das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen neu geregelt. Inwieweit sich diese Gesetzesänderung auch auf die steuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung auswirkt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.