Concordia Zahn-Zusatzversicherung

Sorglos abgesichert
für ein strahlend schönes Lächeln

Die Zusatzversicherung ZAHN SORGLOS der Concordia

Gesunde Zähne bedeuten Lebensqualität, ein attraktives Äußeres und ein gesunder Organismus

Mit unserer Zahnzusatzversicherung ZAHN SORGLOS sind gesetzlich Krankenversicherte vom Kindes- bis zum Rentenalter beim Zahnarzt Privatpatienten und alle Behandlungen sind bis zu 100% abgesichert.

Es ist nie zu früh, die Zähne zu versichern.

Unsere Zahn-Zusatzversicherung ZAHN SORGLOS deckt 100% Ihrer Kosten beim Zahnarzt und bietet Ihnen Sofortschutz bei Unfällen.

Die Zahnversicherung ist eine exklusive und umfassende Absicherung, um die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu ergänzen und sich gegen hohe Zusatzkosten zu schützen.

Neben der 100-prozentigen Erstattung für hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlung werden Vorsorge, Zahnbleaching, innovative Behandlungsmethoden wie Dental-Laser und Invisalign für ein strahlendes und gesundes Lächeln mit abgedeckt.

Highlights auf einen Blick

  • 100% Kostendeckung
  • Sofortschutz bei Unfällen
  • Beste Materialien
  • Innovative Behandlungsmethoden
  • Schmerz- und Angstlinderung
  • Kieferorthopädie für Kinder & Erwachsene
  • Zahnaufhellung „Bleaching“ 

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Die Zusatzversicherung für Ihre Zähne inklusive Sorglos-Garantie

Jetzt und in der Zukunft sorglos abgesichert

Profitieren Sie jederzeit vom medizinischen Fortschritt und einer optimalen Zahn-Versorgung. Dank der im Leistungsumfang enthaltenen SORGLOS-Garantie sind künftig neue zahnärztliche Behandlungsmethoden automatisch mitversichert.

TOP-Leistungen im Überblick

Gesunde Zähne für Lebensqualität und einen gesunden Organismus

 

Eigenbeteiligungen im Falle zahnärztlicher Behandlungen liegen oft bei 50 %, 80 % oder vielleicht sogar 100 %.

Mit der Concordia Zahnzusatzversicherung sind Ihre Kosten zu 100% sorglos abgesichert, damit Sie sich um Zuzahlungen keine Gedanken mehr machen müssen. 

Leistungen unserer Zahn-Zusatzversicherung im Überblick:

Leistungen Zahn SORGLOS

Professionelle Zahnreinigung
z.B. Fissurenversiegelung, Politur u. Fluoridierung

100 %, max. 550 € in 2 Jahren
Zahnbehandlungen
z.B. für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 % ohne Höchstgrenze
Aufbiss-Schienen
z.B. für Knirscherschienen, DROS-Schienen
100 % ohne Höchstgrenze
Hochwertiger Zahnersatz
z.B. für Implantate, Kronen, Brücken, Veneers
100 % ohne Höchstgrenze
Kieferorthopädie KIG 1 und 2
Kinder mit leichter bis geringer Zahnfehlstellung – gesetzliche Krankenkasse leistet nicht
100 %, max. 8.000 € je Maßnahme
Kieferorthopädie KIG 3 bis 5
Kinder mit mittlerer bis stark ausgeprägter Zahnfehlstellung – gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Zuschuss
100 % ohne Höchstgrenze
Kieferorthopädie Erwachsene
z.B. Invisalign, Retainer, Keramikbrackets – gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht
100 %, max. 8.000 € je Maßnahme
Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen
z.B. für Akupunktur, Hypnose, Narkose, Lachgassedierung
100 % ohne Höchstgrenze
Zahnaufhellende Maßnahmen
z.B. für Bleaching
100 %, max. 500 € alle 4 Jahre

Innovative Behandlungsmethoden inklusive

  • Dental-Laser
  • CEREC
  • Digitale Volumentomographie 
  • Invisalign
  • DROS-Schiene
  • OP-Mikroskop
  • PACT
  • Vector-Technologie
Was steckt hinter den Behandlungsmethoden?

Dental-Laser
Der Laser arbeitet präzise und ersetzt Bohrer und Skalpell. Er erzeugt keine Vibrationen und auch keinen Druck auf den Zahn und beschleunigt damit die Heilung enorm.

CEREC
Computergefertigte metallfreie Keramikkronen, Füllungen und Verblendungen (Veneers) in einer einzigen Sitzung ohne Abdruck und Provisorium, das ist CEREC. Eine Zahnrestauration mit CEREC erfüllt höchste Erwartungen an Haltbarkeit, Körperverträglichkeit und Ästhetik.

Digitale Volumentomographie
Das bildgebende 3D-Verfahren ermöglicht eine deutlich präzisere und aussagekräftigere Diagnostik beim Einsetzen eines Implantates oder bei der Weisheitszahnentfernung.

Invisalign
Eine transparente Zahnspange, die häufig bei Erwachsenen zur Korrektur einer Zahnfehlstellung eingesetzt wird. Sie ist eine herausnehmbare und unsichtbare Alternative zur festen Zahnspange.

DROS-Schiene
Die wirksame funktionstherapeutische Zahnschiene dient zur Behandlung von Kiefergelenksproblemen. Die Therapie ist frei von Nebenwirkungen und behebt Kiefermuskelbeschwerden.

OP-Mikroskop
Mithilfe des Mikroskops und seiner starken Vergrößerung können dünne Kanäle und Risse aufgefunden und präzise behandelt werden. Damit werden Behandlungsqualität und Erfolgsprognose für den behandelten Zahn deutlich erhöht.

PACT
Ein schonendes Verfahren zur Behandlung von Parodontitis oder Entzündungen im Mundraum, um hartnäckige Bakterien ohne Einsatz von Antibiotika zu entfernen.

VECTOR-Technologie
Ein schmerzarmes Ultraschallverfahren zur Behandlung von Ablagerungen und Keimen in Zahnfleischtaschen. Diese Methode wird beispielsweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung angewendet.

 

Top-Schutz zum Bestpreis

Kosten der Zahnzusatzversicherung im Überblick

Alter  ZAHN SORGLOS Monatsbeitrag

0 - 19 Jahre

12,82 €

20 - 29 Jahre

17,86 €

30 - 39 Jahre

25,78 €

40 - 49 Jahre

34,80 €

50 - 59 Jahre

46,14 €

60 - 69 Jahre

56,15 €

70 - 79 Jahre

57,83 €

80 - 89 Jahre

42,25 €

90 - 99 Jahre

21,59 €

 

Sichern Sie sich und Ihre Zähne jetzt und zukünftig zum Bestpreis ab und errechnen Sie nun Ihren ZAHN SORGLOS-Beitrag. 

Zu den Grundtarifen der Concordia Zahn-Zusatzversicherung geht es hier.

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Fragen und Tipps zur Zahnzusatzversicherung mit Sorglos-Garantie

Warum ist eine Zahn-Zusatzversicherung mit Sorglos-Garantie sinnvoll?

Ein makelloses Gebiss strahlt Gesundheit, Attraktivität und Selbstbewusstsein aus. Doch nicht immer kann man sich auf eine ausgiebige Pflege der Zähne und gute Gene verlassen. Zahnprobleme bekommen früher oder später fast alle Menschen. Daher sind Zahnzusatztarife für jeden ein sinnvolles Produkt. Mit unserem SORGLOS Paket sind Sie bestens abgesichert und schützen sich vor hohen Eigenbeträgen oder Zusahlungen.

Worauf sollten Sie bei Zahnleistungen achten?

Legen Sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz und bestmögliche zahnmedizinische Behandlungen. Achten Sie bei der Zahn-Zusatz auf folgende Punkte:

  • Umfangreiche Leistungen: Die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und ggf. Kieferorthopädie sollten in Ihrem Zahn-Zusatztarif umfassend abgedeckt sein. Achten Sie besonders auf potenzielle Einschränkungen bei der Versorgung mit Zahnersatz.
  • Hohe Erstattungssätze: Die Kostenerstattung sollte möglichst großzügig sein. Leistungsstarke Tarife haben einen hohen Erstattungssatz, so sollten zwischen 70 und 100 % der Rechnung erstattet werden.
  • Hohe Altersgrenzen: Besonders bei kieferorthopädischen Leistungen übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten häufig nur bis zu einem gewissen Alter, zum Beispiel bis 18 oder 21 Jahren (siehe Ratgeber Kinder in der PKV). Zähne können sich aber auch später noch verschieben oder ein Unfall kann kieferorthopädische Leistungen erforderlich machen.
Warum ist ein Schutz ohne Wartezeit sinnvoll?

Viele Versicherungen sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wer bspw. in Kürze eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt in Anspruch nehmen möchte, sollte darauf achten, dass die Versicherung dafür auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet. Mit „ZAHN PLUS“ können Sie sofort Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie in Anspruch nehmen.

Kann ich die Leistungen für Zahnersatz sofort in Anspruch nehmen?

Ja, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig wird.

Ansonsten gilt eine Wartezeit (das ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Behandlungsbeginn) von 8 Monaten.

Wie hoch sind die Erstattungshöchstbeträge?

In den ersten drei Jahren gibt es folgende Erstattungshöchstbeträge:

  • im 1. Versicherungsjahr             1.500 €
  • im 2. Versicherungsjahr             3.000 €
  • im 3. Versicherungsjahr             4.500 € 
  • ab dem 4. Versicherungsjahr     volle Leistung

 

Kann ich meine Zahn-Zusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, eine Zahn-Zusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Ob die Kosten tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von der Erfüllung einiger Kriterien ab, die sich u.a. an der Einkommenshöhe, dem Familienstand und Kinderzahl orientieren.

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung nicht versichert?

Ihr Versicherungsschutz ist in den seltenen Fällen begrenzt. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

  • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
  • bei Antragstellung fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,
  • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
  • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)
Fachbegriffe in Kürze erklärt

Damit Sie sofort verstehen, wovon Ihre Versicherung und Ihr Zahnarzt sprechen, haben wir nochmals alle wichtigen Fachbegriffe zum Thema Zahnzusatz für Sie zusammengefasst.

 

  • Regelversorgung: Entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung des jeweiligen Gebisszustandes gewährleistet.
  • Festzuschuss: Das ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung für Ihren Zahnersatz bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Befund.
  • Heil- und Kostenplan: Wird vom Zahnarzt ausgefüllt und an Ihre gesetzliche Krankenversicherung geschickt. Er beinhaltet den Befund, die geplante Therapie und die voraussichtlichen Kosten.
  • Gleichartige Versorgung: Das heißt, dass Sie sich für die Regelversorgung, jedoch mit zusätzlichen Leistungen, entschieden haben.
  • Andersartige Versorgung: Davon spricht man, wenn Sie eine Andere als die Regelversorgung wählen.
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Härtefall: Versicherte können im Rahmen der Härtefallregelungen einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen bestimmte Beträge nicht übersteigen.
  • Bonusheft: Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt. Dort werden die Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert, um bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ggf. einen höheren Festzuschuss zum Zahnersatz zu erhalten.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.