Was Sie bei der Patientenverfügung beachten sollten
Technisch möglich, menschlich sinnvoll? Bei lebensverlängernden Maßnahmen kann diese Frage aufkommen. Mit einer Patientenverfügung …
WeiterlesenMit unserer Zahnzusatzversicherung ZAHN SORGLOS sind gesetzlich Krankenversicherte vom Kindes- bis zum Rentenalter beim Zahnarzt Privatpatienten und alle Behandlungen sind bis zu 100% abgesichert.
Unsere Zahn-Zusatzversicherung ZAHN SORGLOS deckt 100% Ihrer Kosten beim Zahnarzt und bietet Ihnen Sofortschutz bei Unfällen.
Die Zahnversicherung ist eine exklusive und umfassende Absicherung, um die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu ergänzen und sich gegen hohe Zusatzkosten zu schützen.
Neben der 100-prozentigen Erstattung für hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlung werden Vorsorge, Zahnbleaching, innovative Behandlungsmethoden wie Dental-Laser und Invisalign für ein strahlendes und gesundes Lächeln mit abgedeckt.
Jetzt und in der Zukunft sorglos abgesichert
Profitieren Sie jederzeit vom medizinischen Fortschritt und einer optimalen Zahn-Versorgung. Dank der im Leistungsumfang enthaltenen SORGLOS-Garantie sind künftig neue zahnärztliche Behandlungsmethoden automatisch mitversichert.
Eigenbeteiligungen im Falle zahnärztlicher Behandlungen liegen oft bei 50 %, 80 % oder vielleicht sogar 100 %.
Mit der Concordia Zahnzusatzversicherung sind Ihre Kosten zu 100% sorglos abgesichert, damit Sie sich um Zuzahlungen keine Gedanken mehr machen müssen.
Leistungen | Zahn SORGLOS |
Professionelle Zahnreinigung | 100 %, max. 550 € in 2 Jahren |
Zahnbehandlungen z.B. für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % ohne Höchstgrenze |
Aufbiss-Schienen z.B. für Knirscherschienen, DROS-Schienen | 100 % ohne Höchstgrenze |
Hochwertiger Zahnersatz z.B. für Implantate, Kronen, Brücken, Veneers | 100 % ohne Höchstgrenze |
Kieferorthopädie KIG 1 und 2 Kinder mit leichter bis geringer Zahnfehlstellung – gesetzliche Krankenkasse leistet nicht | 100 %, max. 8.000 € je Maßnahme |
Kieferorthopädie KIG 3 bis 5 Kinder mit mittlerer bis stark ausgeprägter Zahnfehlstellung – gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Zuschuss | 100 % ohne Höchstgrenze |
Kieferorthopädie Erwachsene z.B. Invisalign, Retainer, Keramikbrackets – gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht | 100 %, max. 8.000 € je Maßnahme |
Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen z.B. für Akupunktur, Hypnose, Narkose, Lachgassedierung | 100 % ohne Höchstgrenze |
Zahnaufhellende Maßnahmen z.B. für Bleaching | 100 %, max. 500 € alle 4 Jahre |
Dental-Laser
Der Laser arbeitet präzise und ersetzt Bohrer und Skalpell. Er erzeugt keine Vibrationen und auch keinen Druck auf den Zahn und beschleunigt damit die Heilung enorm.
CEREC
Computergefertigte metallfreie Keramikkronen, Füllungen und Verblendungen (Veneers) in einer einzigen Sitzung ohne Abdruck und Provisorium, das ist CEREC. Eine Zahnrestauration mit CEREC erfüllt höchste Erwartungen an Haltbarkeit, Körperverträglichkeit und Ästhetik.
Digitale Volumentomographie
Das bildgebende 3D-Verfahren ermöglicht eine deutlich präzisere und aussagekräftigere Diagnostik beim Einsetzen eines Implantates oder bei der Weisheitszahnentfernung.
Invisalign
Eine transparente Zahnspange, die häufig bei Erwachsenen zur Korrektur einer Zahnfehlstellung eingesetzt wird. Sie ist eine herausnehmbare und unsichtbare Alternative zur festen Zahnspange.
DROS-Schiene
Die wirksame funktionstherapeutische Zahnschiene dient zur Behandlung von Kiefergelenksproblemen. Die Therapie ist frei von Nebenwirkungen und behebt Kiefermuskelbeschwerden.
OP-Mikroskop
Mithilfe des Mikroskops und seiner starken Vergrößerung können dünne Kanäle und Risse aufgefunden und präzise behandelt werden. Damit werden Behandlungsqualität und Erfolgsprognose für den behandelten Zahn deutlich erhöht.
PACT
Ein schonendes Verfahren zur Behandlung von Parodontitis oder Entzündungen im Mundraum, um hartnäckige Bakterien ohne Einsatz von Antibiotika zu entfernen.
VECTOR-Technologie
Ein schmerzarmes Ultraschallverfahren zur Behandlung von Ablagerungen und Keimen in Zahnfleischtaschen. Diese Methode wird beispielsweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung angewendet.
Alter | ZAHN SORGLOS Monatsbeitrag |
0 - 19 Jahre | 12,82 € |
20 - 29 Jahre | 17,86 € |
30 - 39 Jahre | 25,78 € |
40 - 49 Jahre | 34,80 € |
50 - 59 Jahre | 46,14 € |
60 - 69 Jahre | 56,15 € |
70 - 79 Jahre | 57,83 € |
80 - 89 Jahre | 42,25 € |
90 - 99 Jahre | 21,59 € |
Sichern Sie sich und Ihre Zähne jetzt und zukünftig zum Bestpreis ab und errechnen Sie nun Ihren ZAHN SORGLOS-Beitrag.
Zu den Grundtarifen der Concordia Zahn-Zusatzversicherung geht es hier.
Ein makelloses Gebiss strahlt Gesundheit, Attraktivität und Selbstbewusstsein aus. Doch nicht immer kann man sich auf eine ausgiebige Pflege der Zähne und gute Gene verlassen. Zahnprobleme bekommen früher oder später fast alle Menschen. Daher sind Zahnzusatztarife für jeden ein sinnvolles Produkt. Mit unserem SORGLOS Paket sind Sie bestens abgesichert und schützen sich vor hohen Eigenbeträgen oder Zusahlungen.
Legen Sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz und bestmögliche zahnmedizinische Behandlungen. Achten Sie bei der Zahn-Zusatz auf folgende Punkte:
Viele Versicherungen sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wer bspw. in Kürze eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt in Anspruch nehmen möchte, sollte darauf achten, dass die Versicherung dafür auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet. Mit „ZAHN PLUS“ können Sie sofort Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie in Anspruch nehmen.
Ja, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig wird.
Ansonsten gilt eine Wartezeit (das ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Behandlungsbeginn) von 8 Monaten.
In den ersten drei Jahren gibt es folgende Erstattungshöchstbeträge:
Ja, eine Zahn-Zusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Ob die Kosten tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von der Erfüllung einiger Kriterien ab, die sich u.a. an der Einkommenshöhe, dem Familienstand und Kinderzahl orientieren.
Ihr Versicherungsschutz ist in den seltenen Fällen begrenzt. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:
Damit Sie sofort verstehen, wovon Ihre Versicherung und Ihr Zahnarzt sprechen, haben wir nochmals alle wichtigen Fachbegriffe zum Thema Zahnzusatz für Sie zusammengefasst.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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