Fensterscheiben und Glastüren am und im Haus sind bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schon durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Wozu dann noch eine extra Glasversicherung?
- Sie schützt auch all die anderen Glasscheiben, die sonst noch in Ihrem Heim vorhanden sind. Zum Beispiel das Kochfeld aus Glaskeramik.
- Nur die Glasversicherung zahlt, wenn der Schaden nicht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden ist.
- Zusätzlich übernimmt die Glasversicherung neben dem Ersatz der Scheiben (in gleicher Art und Güte) auch die Kosten für das Liefern und Einsetzen.
In der Glasversicherung besteht Schutz für Gebäude- und Mobiliarverglasungen (ohne Beleuchtungskörper, Fotovoltaikanlagen und Scheiben von Bildschirmen aller Art):
- Gebäudeverglasungen:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Lichtkuppeln, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser.
- Mobiliarverglasungen:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen und Duschkabinen (auch aus Kunststoff), Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien.
Der Preis richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnung.
- Privat genutzte Gewächshäuser können nach Vereinbarung mitversichert werden.
Lassen Sie sich einfach beraten, ob die Glasversicherung für Ihren Hausrat-Schutz sinnvoll ist.