Seit 01.07.2019 entfallen in Bayern jegliche staatliche Hilfszahlungen an Privathaushalte nach Schadenereignissen durch Naturkatastrophen. „Staatliche Hilfen dürfen und können kein Ersatz für eigenen Versicherungsschutz sein“ so das Bayerische Staatsministerium. Die Bürger in Bayern sind also mehr denn je auf private Absicherung angewiesen.
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