Concordia Bauherrenhaftpflicht

Sie können von der Grundsteinlegung bis zum Einzug auf uns bauen

Bauherrenhaftpflicht

Das Aufstellen des Klassikers aus dem Schilderwald "Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder" entlässt Bauherren keinesfalls aus der Verantwortung. Ob Neubau, Umbau oder Reparatur: Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle gut beleuchtet ist, Kellerschächte und Gruben abgedeckt sind, Baumaterialien ordentlich gelagert sind usw. Auch wenn Architekten oder Baufirmen mit der Ausführung beauftragt sind, können Sie als Bauherr trotzdem zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas auf Ihrer Baustelle passiert.

Das ist ganz schön viel Verantwortung und trotz aller Sorgfalt kann immer etwas passieren, an das man nun gerade nicht gedacht hat. Wenn Sie die Schuld bekommen, müssen Sie zahlen. Das möchten wir Ihnen gerne abnehmen:
 

Wenn etwas passiert ist...

  • prüfen wir zunächst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zahlen müssten.
  • Ist der Anspruch des Geschädigten berechtigt, zahlen wir — schnell und unbürokratisch.
  • Ist dies nicht der Fall, wehren wir den Schadenersatzanspruch ab — dafür gehen wir für Sie bis vor Gericht!

Bausummen bis 250.000 € sind in der Concordia Sorglos-Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert; für größere Bauvorhaben bieten wir Ihnen die Bauherren-Haftpflichtversicherung.

In der Concordia Bauherren-Haftpflichtversicherung sind alle wichtigen Leistungen mitversichert:

  • Bauen in Eigenleistung (zu 100% der Bausumme, ohne Beitragszuschlag!)
  • Sachschäden durch Senkung eines Grundstücks oder durch Erdrutsch
  • Schäden durch gewässerschädliche Stoffe aus Kleingebinden (Behälter bis 25 Liter/kg)
  • Sachschäden durch Erschütterungen als Folge von Rammarbeiten
  • Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen
  • Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
  • Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen — auch Hub- und Gabelstapler — bis 20 km/h — und Kfz bis 6 km/h
  • Zusätzlich können Sie sich noch für die Übernahme der Planung und/oder Bauleitung absichern

Der Beitrag richtet sich nach Bausumme und Versicherungssumme. Er gilt für die vereinbarte Bauzeit (bis zu zwei Jahre lang).

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.