Auf einen Blick: Diese Versicherungen brauchen Berufsstarter
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WeiterlesenAls Hundehalter oder -halterin sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Vierbeiner verursacht — ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden trifft. In einigen Bundesländern ist daher eine Hundehalter Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere, wenn Personen geschädigt werden, können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen, sodass Sie von Beginn an eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen sollten.
Wenn Ihr Hund jemanden verletzt, auf die Straße läuft und einen Autounfall verursacht, sich eine Beißerei unter Artgenossen liefert, usw. sind wir für Sie da:
Als Versicherungssumme bieten wir 10 Millionen oder 5 Millionen € an (jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
Grundsätzlich reguliert eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Schäden, die mein Hund verursacht hat und für die ich als Hundehalter haftpflichtig gemacht werde. Es besteht dann auch Versicherungsschutz, wenn mein Hund ein anderes Tier oder einen Menschen beißt. Vor dem Ausgleich steht aber in der Regel die Prüfung, ob der Hundebesitzer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann und damit die Ansprüche berechtigt sind.
Anders ist es, wenn ich oder mein Hund von einem anderen Hund gebissen werden. Hier handelt es sich um einen Personenschaden und/oder Schaden am Hund und es tritt die die Hunde-Halterhaftpflichtversicherung des jeweiligen Besitzers ein. Sollte dieser keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben oder nicht bezahlen können greift der „Forderungsausfall-Schutz“ der Concordia Hunde-Haftpflichtversicherung und übernimmt den Schaden.
Nein, wir versichern nicht alle Hunderassen, wie vielen anderen Versichern auch. Nicht versicherbar sind in der Regel die sogenannten Kampfhunde bzw. vergleichbare Rassen.
Aufgrund der Gefährdungshaftung haftet der Tierhalter auch dann, wenn er keinen direkten Einfluss mehr auf das Tier hat, sprich wenn der Hund weggelaufen ist. Solange der Versicherungsvertrag ungekündigt ist und Beitrag gezahlt wurde, besteht Versicherungsschutz und damit leistet die Concordia auch für Schäden durch weggelaufene Hunde. Allerdings muss hierbei zweifelsfrei festzustellen sein, dass der Schaden eben genau durch diesen Hund verursacht worden ist. Bei dem „Weglaufen“ des Hundes besteht erstmal kein Unterschied zwischen dem „Weglaufen“ beim Spazieren gehen und dem „Entlaufen“ über mehrere Stunden, Tage, Wochen oder entsprechende Distanzen.
In dem Fall, dass der Hund kurz nach einem Versicherungsfall verstirbt, besteht trotzdem Versicherungsschutz. Denn grundsätzlich es so, dass nicht der Hund selbst Versicherungsschutz hat, sondern der der Hundehalter als Versicherungsnehmer. Wenn ein Hund eines natürlichen Todes stirbt, leistet die Hunde-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Ihr Versicherungsvertrag kann nach dem Tod Ihres Hundes auf Wunsch selbstverständlich aufgehoben werden.
In folgenden Fällen zahlt die Hundehaftpflicht Versicherung nicht:
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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