Auf einen Blick: Diese Versicherungen brauchen Berufsstarter
Den Abschluss in der Tasche, den Arbeitsvertrag unterschrieben und das erste Gehalt auf dem Konto. Wir Sicherhelden sorgen dafür, …
WeiterlesenHaftpflichtschutz gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Ein Missgeschick oder ein Versehen ist schnell passiert. Laut Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie einem anderen zufügen — mit Ihrem gesamten Einkommen und Ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Das kann teuer werden: Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind heute keine Seltenheit mehr.
Wenn etwas passiert ist und Sie Schadenersatz zahlen sollen, prüfen wir zuerst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können.
Je höher Sie versichert sind, desto besser. Wir bieten Ihnen Versicherungssumen von 10, 30 und 50 Millionen € für Personen- Sach und Vermögensschäden.
Wenn Sie selbst geschädigt wurden und die andere Person nicht zahlen kann, bekommen Sie von uns den Schadenersatz.
Manche Personen — zum Beispiel Kleinkinder — haften gar nicht, sie sind laut Gesetz "deliktunfähig". In der Concordia Sorglos-Haftpflicht sind sie trotzdem mitversichert — mit der vollen vereinbarten Versicherungssumme.
Freundschaftsdienste wie zum Beispiel Hilfe beim Umzug sind normalerweise nicht versichert. Bei uns schon und mit der vollen vereinbarten Versicherungssumme.
Wir erweitern und verbessern den Schutz laufend: Ganz neu sind zum Beispiel Drohnen mitversichert oder Schäden aus Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrecht. Details dazu weiter unten unter "Leistungen im Detail".
Auszug aus unserem umfangreichen Leistungs-Katalog
Eine hohe Versicherungssumme ist wichtig. Besonders bei Personenschäden gehen Schadenersatz-Forderungen schnell in Millionenhöhe. Bei uns können Sie drei Versicherungssummen wählen:
Wenn Sie von jemandem geschädigt werden, der keine Privat-Haftpflichtversicherung hat und der auch nicht über genug Geld verfügt, um Ihnen den Schaden zu ersetzen, erhalten Sie den Schadenersatz von der Concordia. Die "Forderungsausfall-Versicherung" ersetzt Ihnen Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn Ihnen von einem Gericht in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein Schadenersatz zugesprochen wurde und der Verursacher nicht zahlen kann. Für den Rechtsstreit zur Durchsetzung der Forderung fällt eine Selbstbeteiligung von 250 € an.
Nach dem Gesetz können zum Beispiel Kinder unter 7 Jahren für das, was sie anstellen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Zusammenhang mit Kfz und Bahnen gilt sogar eine Altersgrenze von 10 Jahren. Erwachsene können z.B. wegen einer Demenz als "deliktunfähig" gelten. Auch wenn Geschädigte hier rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Schadenersatz hätten, zahlen wir trotzdem bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Kinder, Enkelkinder und sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende "deliktunfähige" Angehörige.
Die vereinbarte Versicherungssumme gilt auch für Schäden, die Sie im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit anrichten. Beispiel: Sie helfen einer Freundin beim Umzug und lassen dabei den Fernseher fallen. Wir übernehmen diese Schäden bis zur vollen Versicherungssumme.
Der Haftpflichtschutz für Neubauten, Umbauten, Abbruch und Grabearbeiten auf dem Grundstück Ihres selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus in der Sorglos-Privathaftpflicht ohne Summenbegrenzung mitversichert.
Arbeiten auf nicht mitversicherten Grundstücken sind bis zu einer Bausumme von 250.000 € versichert.
Sie möchten ein anderes Bauvorhaben absichern? Dann brauchen Sie eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Im Sorglos-Tarif mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber/-in und Betreiber/-in von
Die Einspeisung in ein fremdes Stromnetz ist mitversichert.
Bitte beachten:
Wenn Ihnen Schlüssel abhanden kommen, kann das teuer werden. Zum Beispiel wenn in einem Mehrfamilienhaus die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Sehr aufwändig kann auch ein Ersatz für beruflich genutzte Schlüssel werden. Normalerweise ist das "Abhandenkommen von Gegenständen" (Verlust, Diebstahl) in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Beim Schlüsselverlust macht die Concordia Sorglos-Privathaftpflicht eine Ausnahme:
Das Abhandenkommen dieser Schlüssel (und auch Codekarten) ist mitversichert:
Schäden an Räumen (zu privaten Zwecken gemietet):
Als Mieter haften Sie für Schäden an der Wohnung. Diese sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Das gilt auch für Mietsachschäden am Inventar einer Reiseunterkunft (Ferienhaus, Hotelzimmer oder Schiffskabine).
Ausgenommen sind:
Mietsachschäden an beweglichen Sachen:
Dinge, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben, sind ebenfalls bis zu einer Höhe von 50.000 € versichert. Ausnahmen:
Die Selbstbeteiligung beträgt jeweils 150 €.
Sie haften auch für Gewässerschäden durch Heizöl, Lacke, Terpentin oder Ähnliches.
Im Sorglos-Tarif ist versichert
Für Heizöltanks außerhalb mitversicherter Grundstücke bietet Ihnen die Concordia eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Ansprechpartner vor Ort.
Beispiel: Sie laden gerade auf dem vollen Supermarkt-Parkplatz Ihre Wochenendeinkäufe ins Auto, da drückt eine Windböe Ihren Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug. Lackschäden und ein defektes Rücklicht sind die Folgen.
Bleiben Sie entspannt: Auch solche Schäden übernimmt der Concordia Sorglos-Tarif.
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.
Wenn Sie ein Kfz mieten, leihen, oder es Ihnen überlassen wird und Sie versehentlich z. B. Benzin statt Diesel tanken, übernimmt die Concordia daraus entstehende Schäden bis zu einer Höhe von 3.000 €.
Wenn Sie im europäischen Ausland* ein Fahrzeug mieten, gelten dafür die im jeweiligen Land festgelegten Kfz-Haftpflichtsummen. Diese können recht niedrig sein. Reicht der landesübliche Kfz-Haftpflichtschutz nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, übernimmt die Concordia den Differenzbetrag bis zur Versicherungssumme (im Sorglos-Tarif sind das je nach Tarif 10 bzw. 30 Millionen € pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden).
* Europa einschließlich der kanarischen Inseln und der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Hier sind Schäden versichert, die — trotz üblicher und aktueller Sicherungsmaßnahmen wie Virenscanner, Firewall etc. — aus dem Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder Datenträger entstehen.
Zum Beispiel die Löschung, Zerstörung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Viren oder Schadprogramme.
Bewusste Eingriffe sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
In der Sorglos-Privathaftpflichtversicherung sind mitversichert:
Tipp: Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht bis zu 5 kg können gegen einen kleinen Zuschlag mitversichert werden.
Mitversichert ist der private Gebrauch Ihrer eigenen:
und der gelegentliche Gebrauch von gemieteten oder geliehenen:
Ob Straßenrundfahrt, Triathlon, Mountainbiking – die private Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mitversichert, ebenso das Trainig dafür.
Ihr Sorglos-Haftpflichtschutz gilt auch während vorübergehender Aufenthalte im Ausland:
Sachschäden am Inventar einer gemieteten Unterkunft (Ferienhaus oder -wohnung, Hotelzimmer, Schiffskabine) sind auch bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Wenn Sie im europäischen Ausland* ein Fahrzeug mieten, gelten dafür die im jeweiligen Land festgelegten Kfz-Haftpflichtsummen. Diese können recht niedrig sein. Reicht der landesübliche Kfz-Haftpflichtschutz nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, übernimmt die Concordia den Differenzbetrag bis zur Versicherungssumme (im Sorglos-Tarif sind das je nach Tarif 10 bzw. 30 Millionen € pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden).
* Europa einschließlich der kanarischen Inseln und der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Schutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche der zu betreuenden Kinder.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern. Im Concordia Sorglos-Tarif ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt.
Versicherungsschutz besteht auch für eine berufliche (entgeltliche) Betreuung (allerdings nicht in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten o.ä.).
Versichert sind Schäden an Sachen von Arbeitgebern/Dienstherren oder Kollegen, die aufgrund einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden sind.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer beschädigt in alkoholisiertem Zustand eine Maschine seines Arbeitgebers. Dieser fordert wegen grob fahrlässigen Verhaltens Schadenersatz für die Reparaturkosten.
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.
Schäden während eines Praktikums von bis zu drei Monaten Dauer sind mitversichert.
Versicherungsschutz für Schäden an zur Verfügung gestellten Geräten besteht bis zur Versicherungssumme für Sachschäden. Je nach Tarif sind das 10, 30 oder 50 Millionen €.
Hier sind Schäden versichert, die im Rahmen folgender selbstständiger Nebentätigkeit entstehen und für die kein anderweitiger Haftpflichtschutz besteht:
Beispiel: Ein Hobbyfotograf fotografiert auf einer Familienfeier. Für ein Saalfoto benutzt er eine Leiter, die dabei umkippt und auf einen eingedeckten Tisch fällt. Gläser und Geschirr gehen zu Bruch.
Concordia unterstützt soziales Engagement und schützt Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten z.B. in:
Bitte beachten Sie, dass öffentliche / "hoheitliche" Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister/-in, Gemeinderatsmitglied, Schöffe/Schöffin, Laienrichter/-in, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und Ehrenämter mit beruflichen Charakter wie z.B. Betriebs- oder Personalrat/-rätin nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Wenn Sie (oder eine andere versicherte Person) bei einem Notfall freiwillige Hilfe von anderen Personen bekommen, sind diese Personen mitversichert.
Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Der Versicherungsschutz gilt für:
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
Wenn Personen verletzt wurden, übernehmen wir zum Beispiel auch:
Häufig wird auch ein Schmerzensgeld fällig. Bei bleibenden Schäden kann es auch zur Zahlung einer lebenslangen Rente kommen. Besonders für diese Fälle ist eine hohe Versicherungssumme so wichtig.
Vereinfacht gesagt: Im Rahmen des Versicherungsschutzes zahlen wir immer, wenn eine Forderung von Schadenersatz an Sie gerechtfertigt ist.
Wir wehren aber auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab:
Wenn ein Schadenersatzanspruch unbegründet ist und es zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, kommt, führen wir den Prozess und tragen die Kosten. Hier haben Sie im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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