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Quelle: GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)
Vor allem Familien sollten sich absichern. Die Doppelbelastung von Familie und Beruf ist oft der Grund für eine Berufsunfähigkeit. Burnout ist eine der häufigsten Diagnosen, die zu einer Berufsunfähigkeit führt. Ein Burnout kann durch Termindruck, fehlende Erholungsphasen, Doppelbelastung, Konkurrenzdruck und Existenzangst entstehen.
Concordia BUZ futur passt sich Ihren Bedürfnissen nachhaltig an. Mit individuellen Bausteinen stimmen wir den Schutz auf Ihre Lebenssituation ab.
Umfassende Absicherung
Sie sind weltweit und rund um die Uhr versichert und besitzen vollen Versicherungsschutz bei Berufswechsel und bei besonderen Auszeiten wie Elternzeit oder Sabbatical.
Flexibel bei Änderung der Lebenssituation
Je nachdem, wie sich Ihre Lebenssituation verändert, bieten wir Ihnen viele Optionen Ihren Vertrag an die neue Lebenssituation anzupassen.
Beitragsfreie Extraleistungen
Wenn Sie Hilfe bei der Rehabilitation, Umorganisation oder beim Übergang in einen anderen Beruf benötigen, können Sie sich auf uns verlassen. Wir unterstützen Sie mit beitragsfreien Leistungen, damit Sie Ihren beruflichen Weg wieder aufnehmen können.
Service, wenn´s drauf ankommt
Im Leistungsfall unterstützen wir nicht nur finanziell, sondern durch kundennahen Service und Kompetenz. Es gibt keine anonymen Service-Hotlines und Online-Systeme. Persönliche Ansprechpartner geben konkrete Hilfestellung zu Reha usw.
Entscheiden Sie sich für BUZ futur und handeln Sie mit uns konsequent im Sinne der nächsten Generationen. Denn die gesamten Versicherungsbeiträge, die für die BU-Leistungen benötigt werden, legen wir in unserem grünen Sicherungsvermögen nach strikten K.O.-Kriterien an. Dieses erfolgt nach klar definierten Nachhaltigkeits-Leitlinien, die durch einen externen Nachhaltigkeitsbeirat überwacht werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Concordia hilft dabei, den finanziellen Ausfall gering zu halten, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können.
Auf diese Weise sichern Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell ab und können Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
"Abstrakte Verweisung" bedeutet, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf die Möglichkeit der Ausübung eines anderen Berufes verwiesen werden könnten. Wir verzichten bei der Concordia BUZ futur auf diese Möglichkeit. Das heißt: Die Concordia BUZ futur zahlt, sobald Sie nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können – und das schon, wenn Sie die Tätigkeit zu weniger als 50 % ausüben können.
Wichtig bei vorübergehender Berufsunfähigkeit: Geleistet wird bereits, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich mindestens 6 Monaten vorhersagt. Das heißt, unsere Leistung wird nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit erbracht.
Bei manchen Erkrankungen kann bis zur endgültigen Feststellung einer Berufsunfähigkeit einige Zeit ins Land gehen. Sie erhalten die Leistungen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Auch wenn Sie erst später feststellen, dass eine Krankheit oder ein Unfall entgegen ersten Prognosen doch dauerhaft zu einer Berufsunfähigkeit führt, zahlen wir bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Für Leistungen im Pflegefall gibt es einen Punktekatalog. Die Concordia leistet hier kundenfreundlich schon, wenn bei zwei Punkten (z. B. Waschen und Einnahme von Mahlzeiten und Getränken) dauerhaft fremde Hilfe benötigt wird. Ansonsten setzen die vollen Leistungen ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ein.
Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer schon 5 Jahre lang versichert ist und mindestens 3 Jahre lang "Pflichtbeiträge" gezahlt hat. Berufsanfänger sind daher in der Regel in den ersten 5 Jahren nicht abgesichert. Selbstständige und auch Hausfrauen/-männer haben ebenfalls oft keinen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse.
Gezahlt wird eine abgestufte "Erwerbsminderungsrente". Es zählt die verbleibende Arbeitsfähigkeit unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, wird zuerst geprüft, ob Sie an Stelle Ihres erlernten Berufs noch eine andere Tätigkeit ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben, wie hoch Ihr Einkommen ist oder welches soziale Ansehen Ihre bisherige Tätigkeit hatte. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen.
Wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eine "halbe Erwerbsminderungsrente" in Höhe von ca. 15 % vom Bruttoeinkommen.
Können Sie nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten, wird die "volle Erwerbsminderungsrente" gezahlt — ca. 30 % vom Bruttoeinkommen.
Versicherungen sind manchmal schwierig. Wie hoch soll die abgesicherte Rente sein? Wie ist die Frage im Antrag genau gemeint? Worauf muss ich achten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Diese und alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einer persönlichen individuellen Beratung. Wir machen leicht, was kompliziert erscheint – und führen Sie immer kompetent ans Ziel.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.