Produkte
- Fahrzeuge & Verkehr
- Recht & Haftpflicht
- Gesundheit & Pflege
- Zukunft & Vorsorge
- Haus & Wohnen
- Betrieb & Mitarbeiter
Nachhaltigkeit
Service
Wissen
Schaden melden
MENÜ
Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch! Eine Schwangerschaft ist etwas ganz Besonderes. Diese Zeit werden Sie gewiss sehr bewusst erleben. Wir freuen uns mit Ihnen. Neben Ihren Ärzt*innen und Hebammen stehen auch wir als Versicherer Ihnen mit exzellentem Service gerne zur Seite.
Schauen Sie gern auch auf unseren Blog-Artikel "Checkliste für die Schwangerschaft".
Die folgenden Informationen gelten für privat versicherte Frauen mit Tarif AV (private Vollversicherung) oder BV (Beihilfe-Tarif).
Kundinnen mit Tarif AV oder BV können kostenlos das Gesundheitstelefon der "MedicalContact AG" nutzen. Hier können Sie bequem von zu Hause aus Ihre Fragen telefonisch klären.
Ein Team von Expertinnen und Experten unterstützt Sie bei der Suche nach Ärzt*innen und Krankenhäusern. Es berät und informiert zu medizinischen Fragen rund um Ihre Schwangerschaft. So bekommen Sie mehr Sicherheit und können Fragen mit dem Arzt oder der Ärztin Ihres Vertrauens gezielter besprechen. Die Telefonate sind selbstverständlich vertraulich und unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen. Die Concordia erhält keinerlei Informationen über den Inhalt dieser Gespräche.
Sie erreichen das Gesundheitstelefon montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter +49 (511) 5701-2450.
Bitte halten Sie Ihre Versicherungs-Nummer für das Gespräch bereit.
Grundsätzlich erstatten wir die üblichen medizinischen Begleituntersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung. Das Programm zur Schwangerschafts-Vorsorge ist in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschuss geregelt. Die Concordia übernimmt in den Tarifen AV (private Vollversicherung) und BV (Beihilfe-Tarif) die Kosten für die in der Schwangerschaft medizinisch notwendigen Früherkennungs-Untersuchungen und Tests.
Darüber hinaus zahlen wir die folgenden zusätzlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft:
Wir erstatten alle ärztlich verordneten Medikamente und Hilfsmittel, die aufgrund einer während und nach der Schwangerschaft auftretenden Erkrankung verordnet werden. Dazu gehören zum Beispiel Medikamente gegen Schwangerschafts-Erbrechen oder Hilfsmittel bei Venenbeschwerden (Varizen). Besteht während der Schwangerschaft ein durch eine Laboruntersuchung nachgewiesener Eisenmangel, so sind Arzneimittel hierzu selbstverständlich erstattungsfähig. Bitte reichen Sie hierzu zusammen mit dem Rezept auch den Labornachweis ein.
Prophylaktische Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Hautpflegeprodukte oder Ähnliches können wir jedoch nicht bezuschussen. Die verbindliche Leistungsbeschreibung zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln finden Sie in den Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen und Tarifbeschreibungen.
Als werdende Mutter können Sie den Geburtsvorbereitungs-Kurs durch eine privat abrechnende Hebamme wahrnehmen. Auch der Rückbildungskurs durch eine Hebamme ist selbstverständlich bei der Concordia mitversichert.
Andere Arten von Kursen zur Geburtsvorbereitung oder Säuglingspflege sowie Gebühren für die Teilnahme von Partner oder Partnerin sind nicht versichert.
Versichert ist die nächsterreichbare Hebamme (auch Beleg-Hebamme im Krankenhaus). Hebammen rechnen nach der Hebammen-Vergütungsverordnung ab. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Wir übernehmen in der Regel die Gebühren bis zum 2-fachen Satz, Fahrtkosten zum 1-fachen Satz.
Im Krankenhaus oder Geburtshaus sind die Leistungen einer Hebamme oder Beleg-Hebamme versichert. Kosten für zusätzliche Hebammen, Rufbereitschaft oder Bereitschaftspauschalen werden nicht erstattet.
Eine Hebamme in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Suche auf der Internetseite des Hebammenverbandes:
Geburt im Krankenhaus
Je nach versichertem Tarif können Sie
Geburt im Geburtshaus
Die "Betriebskostenpauschale", die das Geburtshaus berechnet, ist versichert. Anderweitige Zusatzleistungen wie Rufbereitschaft, Freihaltegebühren, zusätzliche Hebammen oder sonstige Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
Der Rückbildungs-Kurs durch eine Hebamme und die Nachbetreuung bei Schwierigkeiten ist ohne die sonst oft übliche Begrenzung auf 10 Tage bei uns mitversichert.
Nach der Geburt steht auch für das Neugeborene die Krankenversicherung an. Ihre persönliche Ansprechpartnerin, Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gern rund um die Krankenversicherung Ihres Kindes und welche Absicherung darüber hinaus für Kinder und Eltern wichtig ist.
Die Geburt eines Neugeborenen wird grundsätzlich über den Versicherungsschutz der Mutter abgerechnet, unabhängig davon, wo es im Nachhinein versichert wird. Für das Neugeborene wird vom Krankenhaus eine eigene Rechnung erstellt.
Im Rahmen der "Kindernachversicherung" können Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von 2 Monaten (rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats) für die private Krankenversicherung anmelden. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht höher oder umfassender sein, als der für Sie selbst bestehende. Eine kurze schriftliche Mitteilung, dass das Kind mitversichert werden soll, ist ausreichend. Es wird dann (unabhängig vom Gesundheitszustand) mitversichert.
Wenden Sie sich für die Kindernachversicherung bitte an die Antragsabteilung der Concordia Krankenversicherungs-AG:
Telefon: +49 (511) 5701-1636
E-Mail: kv@concordia.de
Am schnellsten geht das Abrechnen über unsere Gesundheits-App. Alternativ auch über das Leistungsformular, das Sie hier herunterladen können.
Die Kosten während der Schwangerschaft werden aus dem Tarif für die ambulante Leistung erstattet. Schauen Sie ggf. nach, ob für diesen Tarif eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Mit dem Einreichen von ambulanten Leistungen entfällt der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
Stand 05.2023
Dann freuen wir uns über Ihren Anruf. Die Fachabteilung der Concordia Krankenversicherung mit persönlicher Beratung ist gern für Sie da:
Kontakt Leistungsabteilung der Concordia Krankenversicherungs-AG:
Telefon: +49 (511) 5701-1646
Fax: +49 (511) 5701-1905
E-Mail: kv-leistung@concordia.de
Postanschrift: Concordia Krankenversicherungs-AG • Leistungsabteilung • 30621 Hannover
Die Concordia hat — wie viele große Firmen — eine eigene Postleitzahl. Die funktioniert ohne Angabe von Straße oder Postfach.