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Die internationale Versicherungskarte (IVK) galt bisher nur, wenn sie auf grünem Papier gedruckt wurde. Deshalb wurde sie auch "grüne Karte" genannt. Sie darf jetzt auch auf weißem Papier gedruckt werden. Die Concordia hat das Verfahren im Herbst 2020 umgestellt. Karten auf grünem Papier gelten natürlich weiterhin.
Wichtig: Wenn Sie eine IVK per E-Mail bekommen, bitte unbedingt ausdrucken. Sie muss nach wie vor in Papierform vorgezeigt werden.
In den meisten europäischen Ländern reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Trotzdem ist es empfehlenswert, die internationale Versicherungskarte (ehemals "grüne Karte") immer dabei zu haben.
In einigen europäischen Ländern ist die internationale Versicherungskarte nach wie vor zwingend erforderlich. Das sind z.B.:
Nach dem Brexit brauchen europäische Autofahrer in Großbritannien keine Versicherungskarte mitführen. Auch hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen.
Im Kosovo wird die internationale Versicherungskarte nicht anerkannt. Hier muss an der Grenze eine "Grenzversicherungspolice" abgeschlossen werden.
Was gilt in Ländern, die nicht auf der IVK aufgeführt oder gestrichen sind?
Ist ein Land nicht auf der IVK aufgeführt oder ist es durchgestrichen, muss beim Grenzübertritt für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.
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