Fahrzeuge & Verkehr

Entspannt unterwegs mit dem E-Scooter: Das müssen Sie beachten!

Seit dem Sommer 2019 stehen sie überall: Die E-Scooter. Manche lieben sie, der Rest der Welt hasst sie – Bei mir als E-Mobilitätsliebhaber werfen sie vor allem zahlreiche Fragen auf.  

Lohnt es sich einen E-Roller zu kaufen oder sollte man auf Sharingangebote zurückgreifen? Benötige ich eine Straßenzulassung? Welche Versicherung braucht ein Elektroscooter? Darf ich meinen E-Roller mit zur Arbeit nehmen und dort aufladen? Und wer aus meiner Familie darf meinen Roller nutzen? Gerade als Vater von zwei Rabauken brauchte ich dringend Antworten, die ich hier mit Ihnen teilen möchte.

Was ist ein E-Tretroller?

Was macht einen Tretroller zum E-Tretroller? Um Missverständnisse zu vermeiden, kommt hier eine kurze Checkliste, was einen E-Scooter ausmacht:

  • Elektrofahrzeug mit Lenker/Lenkstange  
  • Licht und Klingel
  • Zwei voneinander unabhängigen Bremsen
  • Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h
  • Betriebserlaubnis (ist bei aktuellen Modellen i.d.R. gegeben)  
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)

Wenn der E-Roller diese Kriterien erfüllt, gilt er als Elektrokleinstfahrzeug und ist somit auch ohne Führerschein zugelassen. E-Monowheels, E-Skateboards und E-Waveboards fallen durch das Raster und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen, Segways hingegen sind erlaubt.

Kaufen oder leihen – was muss ich beachten?

Wie so oft ist das natürlich eine Frage der Perspektive. Grundsätzlich gilt aber: Die Häufigkeit der Nutzung ist entscheidend! Wer den E-Roller für spontane Kurztrips in der Stadt nutzen will, ist mit Sharing Angeboten gut versorgt. Wer hingegen den E-Scooter regelmäßig, z.B. für den täglichen Weg zur Arbeit nutzen will, der sollte einen Kauf in Betracht ziehen.

Wenn Sie sich für die Nutzung der Angebote von Tier, Lime, oder Circ entscheiden, gibt es direkten Scooter Spaß – für Zulassung, Versicherung und Co. Sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Für mich als regelmäßigen Nutzer und großen Fan von E-Mobilität ist das Ganze jedoch so nur ein kurzer Spaß. Lieber kaufe ich mir einen Scooter, anstatt jeden Tag frühmorgens einen verdammten E-Roller zu suchen. Das bringt mich zur nächsten großen Frage: Worauf muss ich nach dem Kauf meines Rollers achten?

Versicherung und Zulassung eines E-Scooters

Erstmal besteht für die E-Scooter eine Versicherungspflicht. Versichern kann man diesen aber nur, wenn er auch eine Betriebserlaubnis hat, somit ist die vorherige Straßenzulassung Voraussetzung für alles weitere. Achten Sie also beim Kauf unbedingt darauf, ein geeignetes Modell mit Betriebserlaubnis auszuwählen, dann spart man sich im Nachgang den Aufwand einer Einzelerlaubnis. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist aber auf jeden Fall, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter abschließen. Bei der Concordia z.B. beinhaltet die Versicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz, der eine Deckungssummer von 100 Millionen € hat. Wenn ich mit meinem Tretroller also nicht gerade in die Mona Lisa reinfahre, müsste das ausreichen. Das gilt z. B. auch, wenn der Roller an Arbeitskollegen, Freunde oder die eigenen Kids (aber nur über 14) verliehen wird, denn der Versicherungsschutz des Halters schließt diese mit ein. Trotzdem macht in den meisten Fällen eine private Unfallversicherung oder gar eine Rechtschutzversicherung Sinn, da eine Haftpflichtversicherung nur die Schäden des Unfallgegners deckt.

Interessant fand ich auch, dass die Verkehrs- und Rechtschutzversicherungen bei der Concordia, die nach 2013 geschlossen wurden, den Punkt E-Roller (Fahrzeuge zwischen 6 und 20 km/h) bereits involviert haben. Es lohnt sich also, die eigene Versicherung vorab einmal genau zu prüfen, damit es keine unnötigen Dopplungen oder am Ende ein böses Erwachen gibt. Übrigens: Wenn E-Roller auch im Urlaubsland Ihrer Wahl zugelassen sind, kann das Fahrzeug mit einer grünen Karte vom Versicherer auch im Ausland bedenkenlos genutzt werden.

E-Scooter im Alltag?

Ich habe mich für einen eigenen E-Roller entschieden und nutze ihn vor allem für den Weg zur Arbeit. Doch auch hier gibt es, wie sollte es anders sein, einiges zu beachten: Darf ich meinen Roller im Büro parken und sogar aufladen?

Leider kann man das nicht pauschal beantworten, da die Situation vom Arbeitgeber abhängig ist. Das heißt Ihr Chef bestimmt, ob er seinen Mitarbeitern erlaubt, Fahrräder, E-Scooter und Co. im Büro unterzustellen und elektronische Geräte aufzuladen. Egal ob Smartphone oder E-Tretroller, die Größe spielt hier keine Rolle. Tatsächlich liegt das Aufladen eines E-Scooters mit etwa 0,30 - 0,60 € im Cent-Bereich. Eine stillschweigende Duldung über einen längeren Zeitraum macht ein Verbot oder eine Abmahnung im Nachhinein schwierig, dennoch sollte vorab geklärt werden, ob das Laden des Rollers erlaubt ist. Denn selbst wenn Smartphones oder ähnliche Geräte genehmigt sind, gilt das nicht automatisch auch für den E-Tretroller. Wenn der Chef grünes Licht gibt, sollte selbstverständlich trotzdem auf eine ordnungsgemäße Nutzung geachtet werden. So greift dann auch die Versicherung des Arbeitgebers, wenn ein Kollege mal über den Roller stolpert, vorausgesetzt, es liegt eben keine Fahrlässigkeit vor.

Natürlich haben aber nicht nur meine Kollegen, sondern auch meine zwei Rabauken direkt den ERoller für sich entdeckt. Wenn es nach ihnen ginge, hätte ich sowieso einen ganzen Fuhrpark. Das Problem hierbei? Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren. Als Vater finde ich diese Regelung allerdings auch sinnvoll, da Scooter auch auf den Straßen fahren müssen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Auch dürfen die Roller immer nur von einer Person genutzt werden, heißt auch, dass die Kleinen nicht mal kurz bei einem mitfahren dürfen. Eine Helmpflicht gibt es hingegen nicht, auch wenn es für die eigene Sicherheit durchaus sinnvoll ist. Abschließend kann man sagen, dass es schöner Fahrspaß für die ganze Familie ist, sofern man die Kinder dementsprechend einweist und ihnen klar macht, dass mit dem Spaß auch Verantwortung verbunden ist.

Abfahrt!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen wichtige Fragen zum aktuellen Trendgefährt der E-Mobilität für den Alltag einer Familie aufzeigen und klären. Zum Schluss lasse ich Ihnen noch die Infoseite der Concordia zum Thema E-Roller hier – und wünsche gute Fahrt! 

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 30.06.2023