Fahrzeuge & Verkehr

Warum Sie dieses Jahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln sollten – und wie

Vor einigen Tagen bin ich beim Aussortieren zufällig auf die Unterlagen meiner Kfz-Versicherung gestoßen. Obwohl der Abschluss schon einige Monate her ist, habe ich erst jetzt gemerkt: Ich zahle zu viel für zu wenig Leistung. So habe ich mich auf die Suche nach einem passenderen Versicherer gemacht. Das könnte sich auch für Sie lohnen, denn: Der 30. November ist der letzte Tag, an dem Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen können.

Wieso nicht bei der alten Versicherung bleiben?

Wenn Sie nicht zu den wenigen Schlaufüchsen gehören, die die Kosten und Leistungen ihrer Versicherung in- und auswendig kennen, könnte sich ein kurzer Blick in die Versicherungs-unterlagen bereits lohnen. Möglicherweise stellen Sie dann fest, dass Sie zu viel bezahlen, nicht über die nötigen Leistungen verfügen oder Ihr Service zu wünschen übriglässt. Dann wäre jetzt der richtige Schritt, sich nach einer besseren Variante umzusehen. „Das haben wir schon immer so gemacht“ gilt nicht!

Wann sich ein Wechsel lohnt

Theoretisch könnten Sie Ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr wechseln. Immerhin schwanken die Preise und Leistungen im Kfz-Bereich jährlich. In bestimmten Situationen ist der Wechsel aber besonders sinnvoll:

Sie ziehen um. Je nachdem, ob sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Regionalklasse ändert, könnte Ihre Versicherungsprämie sinken oder sich erhöhen. Die Regionalklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz in einer Region wider. Ziehen Sie in eine ländliche Gegend, könnte sich beispielsweise der Wechsel zu einer Teilkasko lohnen, denn hier ist das Risiko eines Wildunfalls höher als in der Stadt.

Ihr Fahrzeug ist alt geworden. In diesem Fall sollten Sie überdenken, ob sich eine Vollkasko-Versicherung für Ihr Fahrzeug noch lohnt. Beispielsweise empfiehlt sich eine Teilkasko dann, wenn Ihr Auto einen Wert unter 4.000 Euro erreicht hat. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Versicherungsarten:

  • Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und haftet für Schäden anderer, die Sie bei einem Autounfall verursacht haben. Die Schäden an Ihrem eigenen Auto sind nicht abgedeckt. Die Haftpflicht der Concordia deckt Schäden mit einer Summe von bis zu 100 Millionen Euro ab.
  • Die Teilkasko kommt auf für: Autodiebstahl, Zusammenstöße mit Tieren, Folgeschäden durch Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen, Brand, Explosion, Steinschlag oder Kurzschluss sowie Hagelschäden am Auto. Die Teilkasko zahlt auch bei grob fahrlässigem Handeln.
  • Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Reparaturkosten durch Vandalismus. Sie kommt auch für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, die Sie bei einem Unfall selbst verschuldet haben.

Sie wechseln Ihr Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel lohnt es sich meistens, einen neuen Vertrag abzuschließen, besonders dann, wenn sich der Wert des neuen Fahrzeugs erheblich vom alten unterscheidet. Bei einem Neuwagen empfehle ich eine Vollkasko. Haben Sie das neue Auto schon angemeldet, das alte jedoch noch nicht abgemeldet, könnte Ihnen eine KFZ Versicherung der Concordia weiterhelfen: Hier werden die Beiträge für beide Fahrzeuge bis zu vier Wochen mit der bestehenden Schadenfreiheits-Klasse berechnet.

Ihr Auto fahren künftig mehr oder weniger Personen. Ein neuer Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer oder eine ganz neue Versicherung könnten günstiger sein, wenn sich die Anzahl der Fahrer Ihres Autos ändert. Orientiert wird sich an der Fahrerfahrung der versicherten Fahrer.

Sie haben ein weiteres Auto erworben. Dann ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung für das neue Auto Pflicht. Der Kfz-Versicherungsvertrag ist nämlich immer an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Ist eines Ihrer Autos bereits bei der Concordia versichert, wird der Zweitwagen günstiger eingestuft – die Concordia gibt Ihnen also eine Art „Mengenrabatt“.

Ihr Kind macht beim Begleiteten Fahren (BF17) mit. Dann sollten Sie nach einem familienfreundlichen Versicherer suchen. Die Concordia zum Beispiel stuft Ihre Kinder in der Haftpflicht gleich in die Schadenfreiheits-Klasse 3 zum Beitragssatz von 56% (statt 118%) ein, wenn Sie bereits einen Pkw bei der Concordia in der Schadenfreiheits-Klasse 4 (oder besser) versichert haben.

Darauf müssen Sie beim Wechsel achten

Den Wechsel einer Versicherung verbinden die meisten Menschen mit viel Papierkram, organisatorischen Problemen und Kosten. Nachdem ich meine eigene Kfz-Versicherung gewechselt habe, kann ich aber sagen, dass es gar nicht so kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Und das wichtigste: Der Wechsel selbst kostet kein Geld, sondern spart es in den meisten Fällen sogar! Folgendes sollten Sie aber trotzdem unbedingt beachten:

  • Wie bereits erwähnt, muss das Kündigungsschreiben bis einschließlich 30. November bei Ihrem alten Anbieter eingegangen sein. Die Kündigung greift dann zum 31. Dezember.
  • Bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall greift das Recht auf Sonderkündigung. In diesen Situationen können Sie die alte Versicherung auch außerhalb der gängigen Kündigungsfrist beenden.
  • Kündigen Sie die bestehende Versicherung erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist. Eine Versicherung kann Ihren Antrag auf Schutz nämlich auch ablehnen.
  • Verschicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um auf der sicheren Seite zu sein.

Noch wichtiger ist aber eine persönliche und professionelle Unterstützung. Lassen Sie sich deshalb von unseren Sicherhelden vor Ort beraten. Sie helfen gern bei allen Fragen rund um die KFZ Versicherung und finden einen individuell abgestimmten Tarif für Sie und Ihr Auto. Regelmäßiges Vergleichen der Versicherungen gilt im Übrigen auch für Ihre weiteren Fahrzeuge - egal, ob Versicherung für Wohnmobile, E-Scooter oder die Versicherung für Ihr Motorrad.

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Mit ihren Ratgebern vermittelt die Concordia Wissen, um ihre Leser:innen bestmöglich rund um deren individuelle Interessen und Lebenslage zu informieren.
Seit 1864 bieten die Concordia und ihre Tochtergesellschaften überall in Deutschland für ihre Mitglieder lebensnahe Versicherungslösungen für Fahrzeuge und Verkehr, Recht und Haftpflicht, Gesundheit und Pflege, Zukunft und Vorsorge sowie Haus und Wohnen an.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.2023