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Winterzeit ist leider auch Unfallzeit. Schnee und Eis können eine Autofahrt zur Rutschpartie werden lassen – mit diesen drei Tipps sind Sie auch im Winter sicher unterwegs!
Profil und Alter der Winterreifen und das Fahrverhalten – diese drei Faktoren beeinflussen die Sicherheit maßgeblich. Das gilt es jeweils zu beachten:
Winterreifen werden für glatte und verschneite Straßen entwickelt. Durch ihre spezielle Gummimischung und ihre Produkteigenschaften haften sie bei niedrigen Temperaturen deutlich besser als Sommerreifen. Mit Winterreifen können Sie auch auf Matsch und Schnee lenken und bremsen – das kann im Ernstfall lebensrettend sein! Klar ist: Ein Sommerreifen hätte in solchen Situationen längst kapituliert.
Achten Sie beim Kauf von Winterreifen auf die Buchstaben „M+S“. Sie stehen für Matsch und Schnee. Diese Kennung müssen Reifen haben, die bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ gefahren werden. So sieht es der Gesetzgeber seit Dezember 2010 vor.
Wenn Sie noch mehr für Ihre Sicherheit tun möchten, sollten Sie beim Kauf von Winterreifen zudem auf das sogenannte Schneeflockensymbol achten. Das ist ein Berg, in dem sich eine Schneeflocke befindet. So sind Autoreifen gekennzeichnet, die bestimmte Mindestvoraussetzungen für Fahrten im Winter erfüllen. Das Symbol stammt aus Nordamerika und wird auch in Europa mehr und mehr eingesetzt.
Natürlich hängt die Wahl des Winterreifens auch von den Fahrten ab. Kleinwagen in einer Stadt benötigen eine andere Bereifung als etwa SUV, die im ländlichen Gebiet gefahren werden.
Ein Autofahrer, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einer Einzelfallprüfung des Versicherers rechnen und sich folgende Fragen stellen lassen:
Übrigens können Sie als Fahrzeughalter sich nicht damit herausreden, dass Sie nicht selbst am Steuer gesessen haben: Denn als Fahrzeughalter sind Sie für die passenden Reifen verantwortlich. Nur das Knöllchen mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg bekommt ausschließlich der Fahrer!
Dort herrscht zwischen dem 1. November und dem 15. April strikte Winterreifenpflicht.