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Die Organspende ist ein großes Thema und nur ca. 40 Prozent der deutschen Bevölkerung besitzen einen Spendeausweis. Anlässlich dieses emotionalen Themas klären wir über vier Fakten, Ängste und Irrtümer der orangenen Organspende-Karte auf.
Ja. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich zur Organspende bereit zu erklären, diese zu widerrufen oder die Entscheidung Angehörigen zu überlassen. Vernichten Sie dafür einfach Ihren bisherigen Spendeausweis und füllen Sie einen neuen nach Ihren aktuellen Wünschen aus. Denken Sie aber daran, den Ausweis immer mit sich zu tragen – zum Beispiel im Portemonnaie. Den Ausweis können Sie unter www.organspende-info.de beantragen oder direkt ausdrucken.
Nicht, wenn Sie es nicht wollen. Im Organspendeausweis können Sie nicht nur Ihren Willen oder Widerspruch kundtun. Sie haben auch die Möglichkeiten, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen, oder im Umkehrschluss nur gewisse Organe anzubieten. Diese können Sie einfach handschriftlich ergänzen.
Grundsätzlich gilt im Todesfall immer die gesetzliche Regelung des aktuellen Aufenthaltslandes – in der Regel werden jedoch die Angehörigen vor Entnahme nach dem Willen des Verstorbenen befragt.
Die gibt es. Schon zu Lebzeiten können Sie mit regelmäßigen Blutspenden Menschen nach Unfällen helfen. Diese sind unter anderem bei Aktionen des Deutschen Roten Kreuzes sowie in deutschlandweiten Blutspendezentren möglich. Wollen Sie nach Ihrem Tod Ihren Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellen, können Sie sich bei Universitäten als Körperspender melden – für sogenannte Präparationskurse.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.organspende-info.de, einem Portal der Gesundheitszentrale für gesundheitliche Aufklärung.