Technisch möglich, menschlich sinnvoll? Bei lebensverlängernden Maßnahmen kann diese Frage aufkommen. Mit einer Patientenverfügung kann man auch in Extremsituationen selbst bestimmen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wie eine Patientenverfügung gestaltet sein muss, damit sie auch wirksam wird. Diese vier Punkte sollten Sie beachten:
Natürlich ist es befremdlich, sich eine Situation vorzustellen, in der man auf lebensverlängernde Maßnahmen angewiesen ist. Niemand befasst sich gerne mit einem solchen Thema. Wenn Sie aber auch in einer solchen Situation selbstbestimmt sein möchten, sollten Sie sich damit auseinandersetzen.
Denn die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass man bei einer ärztlichen Behandlung seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Bei vollem Bewusstsein, klarem Verstand und ganz in Ruhe können Sie sich über mögliche Behandlungen informieren, sich darüber Gedanken machen und Ihren Willen in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Vielleicht bietet es sich dabei an, auch über Organspenden nachzudenken.
Im November 2012 trat das neue Organspende-Gesetz in Kraft. Damit sollte die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden. Zuvor mussten potenzielle Organspender selbst aktiv werden und sich einen Organspendeausweis besorgen. Jetzt werden die Bundesbürger überwiegend von den Krankenkassen angeschrieben und gebeten, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Die Erklärung, ob man im Todesfall eine Organ- oder Gewebespende in Betracht zieht, ist und bleibt freiwillig. Niemand wird gesetzlich zu einer Erklärung gezwungen. Auch werden die Daten nicht zentral gespeichert.
Die Menschen in Deutschland sind für Organspenden grundsätzlich offen. Dennoch, so belegen es Zahlen aus einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), haben nur etwa 35 Prozent einen Organspendeausweis ausgefüllt. Dabei werden Organspenden dringend benötigt.
Wer seine Organe spenden möchte, sollte einen ausgefüllten Organspendeausweis stets bei sich haben. Ein guter Ort dafür ist im Geldbeutel beim Personalausweis. Ein Organspendeausweis kann über eine Website der BZgA heruntergeladen werden oder über die kostenlose Telefonnummer angefordert werden: 0800 / 90 40 400.
Diese eigene Erklärung durch den Organspendeausweis ist empfehlenswert, denn ohne sie stehen die Angehörigen vor einer schwierigen Entscheidung, wenn sie im Sinne des Verstorbenen vorgehen sollen.
Nach wie vor werden Spenderorgane dringend benötigen. Derzeit warten in Deutschland über 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan.