Gesundheit & Pflege

Patientenverfügung - Das sollten Sie beachten

Technisch möglich, menschlich sinnvoll? Bei lebensverlängernden Maßnahmen kann diese Frage aufkommen. Mit einer Patientenverfügung kann man auch in Extremsituationen selbst bestimmen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wie eine Patientenverfügung gestaltet sein muss, damit sie auch wirksam wird. Diese vier Punkte sollten Sie beachten:

  1. Die Form: Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben oder durch einen Notar beglaubigt sein. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Mündliche Äußerungen sind aber nicht wirkungslos. Sie müssen bei der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern beachtet werden. Oft ist es schwer, diese nachzuweisen.
  2. Der Inhalt: In einer Patientenverfügung wird ein konkreter Krankheitszustand beschrieben und festgelegte medizinische Maßnahmen, die ausgeschöpft oder unterlassen werden sollen. Textbausteine, die verschiedenste Situationen und Krankheitsbilder beschreiben, hat das Justizministerium (BMJ) in der Broschüre „Patientenverfügung; Leiden – Krankheit – Sterben“ zusammengefasst. Download unter www.bmj.de.
  3. Die Aktualisierung: Obwohl es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, empfiehlt das BMJ die Aktualisierung der Patientenverfügung im Jahresrhythmus. Hintergrund dieser Empfehlung ist in Einzelfällen die Weigerung von Ärzten, eine aus ihrer Sicht veraltete Patientenverfügung anzuerkennen. Dadurch kann man auch die eigenen Entscheidungen regelmäßig hinterfragen.
  4. Der Aufbewahrungsort: Eine Patientenverfügung sollte so deponiert werden, dass Ärzte, Angehörige oder gesetzliche Vertreter sie notfalls schnell und unkompliziert einsehen können. Ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort gehört deshalb in den Geldbeutel.

In Ruhe darüber nachdenken

Natürlich ist es befremdlich, sich eine Situation vorzustellen, in der man auf lebensverlängernde Maßnahmen angewiesen ist. Niemand befasst sich gerne mit einem solchen Thema. Wenn Sie aber auch in einer solchen Situation selbstbestimmt sein möchten, sollten Sie sich damit auseinandersetzen.

Denn die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass man bei einer ärztlichen Behandlung seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Bei vollem Bewusstsein, klarem Verstand und ganz in Ruhe können Sie sich über mögliche Behandlungen informieren, sich darüber Gedanken machen und Ihren Willen in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Vielleicht bietet es sich dabei an, auch über Organspenden nachzudenken.

Nachdenkenswert: Organspenden retten Leben

Im November 2012 trat das neue Organspende-Gesetz in Kraft. Damit sollte die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden. Zuvor mussten potenzielle Organspender selbst aktiv werden und sich einen Organspendeausweis besorgen. Jetzt werden die Bundesbürger überwiegend von den Krankenkassen angeschrieben und gebeten, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Die Erklärung, ob man im Todesfall eine Organ- oder Gewebespende in Betracht zieht, ist und bleibt freiwillig. Niemand wird gesetzlich zu einer Erklärung gezwungen. Auch werden die Daten nicht zentral gespeichert.

Die Menschen in Deutschland sind für Organspenden grundsätzlich offen. Dennoch, so belegen es Zahlen aus einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), haben nur etwa 35 Prozent einen Organspendeausweis ausgefüllt. Dabei werden Organspenden dringend benötigt.

Der Organspendeausweis gehört in den Geldbeutel

Wer seine Organe spenden möchte, sollte einen ausgefüllten Organspendeausweis stets bei sich haben. Ein guter Ort dafür ist im Geldbeutel beim Personalausweis. Ein Organspendeausweis kann über eine Website der BZgA heruntergeladen werden oder über die kostenlose Telefonnummer angefordert werden: 0800 / 90 40 400.

Diese eigene Erklärung durch den Organspendeausweis ist empfehlenswert, denn ohne sie stehen die Angehörigen vor einer schwierigen Entscheidung, wenn sie im Sinne des Verstorbenen vorgehen sollen.

Info

Nach wie vor werden Spenderorgane dringend benötigen. Derzeit warten in Deutschland über 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan.

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Zuletzt aktualisiert am 16.02.2023