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Drohnen-Flüge sind nicht ohne Risiko, denn bei Unfällen haften die Multikopter-Piloten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und verraten, woraus Sie achten müssen und wie es bei einem ungetrübten Vergnügen an rasanten Flugmanövern und spektakulären Luftbildern bleibt.
Der Eigentümer. Pro Jahr werden in Deutschland mehrere Dutzend Unfälle beim Einsatz von Drohnen gezählt. Eine Absicherung für den Fall der Fälle ist deshalb unerlässlich. Denn bei Unfällen werden die Drohnenbesitzer für mögliche Schadenersatzansprüche herangezogen. Bleibt es nicht bei einem Sachschaden, sondern werden Menschen in Mitleidenschaft gezogen, kann das ohne Versicherung im Extremfall den finanziellen Ruin für den Drohnen-Piloten bedeuten.
Im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um die internationalen deutschen Flughäfen herrscht für die Multikopter absolutes Flugverbot. Auch über militärischen Anlagen oder Industrie- und Wohngebieten bleiben Drohnen am Boden. Hobbypiloten müssen ihre Fluggeräte auch immer im Blick haben. Damit beschränkt sich das Einsatzgebiet auf einen Umkreis von wenigen Hundert Metern. Bei der Flughöhe ist bei 100 Metern Schluss.
Ohne eine gesonderte Erlaubnis der Luftfahrtbehörde müssen Drohnen zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang am Boden bleiben.
Grundsätzlich ja, allerdings bezieht sich diese pauschale Erlaubnis nur auf das eigene Grundstück. Werden bei einem Drohnenflug auch die Nachbarn abgelichtet, müssen diese vorher um Erlaubnis gefragt werden.
Weitere Informationen zur Drohnenverordnung finden Sie hier (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile) und zu Führerscheinstellen des LBA hier: (http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen_node.html)