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Wenn Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, sind ihre Kinder verpflichtet, die entstandene Lücke zu schließen. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn Mutter oder Vater in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden. Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz liegen bei 3.300 Euro monatlich. Je nach Ausstattung, Lage und Betreuungsangebot können sie auch weit höher sein. Unabhängig davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5) maximal 2.005 Euro. Im weitaus häufigeren Pflegegrad 4 sind es 1.775 Euro. Der Rest muss aus eigener Tasche finanziert werden.
Eine spürbare und dauerhafte Senkung der eigenen Lebensverhältnisse ist Kindern nicht zuzumuten. Mit anderen Worten: Kinder müssen sich die Unterstützung der Eltern auch leisten können. Um die Verhältnisse zu klären, werden Einkünfte und Ausgaben beispielsweise für Wohnung, Hauskredite oder Altersvorsorge gegeneinander gerechnet.
Die selbstgenutzt Immobilie und die eigene Altersvorsorge müssen nicht für den Unterhalt der Eltern eingesetzt werden. Die Obergrenze für das geschützte Vermögen zur Altersvorsorge beträgt fünf Prozent des letzten Bruttoeinkommens und gilt für alle Jahre, seit Beginn einer Erwerbstätigkeit.
Grundsätzlich werden die Kosten anteilig unter den Geschwistern aufgeteilt. Allerdings werden dabei auch Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt. Wohlhabende Kinder werden somit stärker belastet als weniger gut verdienende Geschwister.
Mit der Concordia Pflege-Tagegeldversicherung lassen sich die Risiken minimieren. Für den Abschluss einer solchen Versicherung ist es übrigens fast nie zu spät, denn es gibt weder ein Höchst- noch ein Mindestalter. Wie hoch das Tagesgeld zwischen 5 und 120 Euro pro Tag sein soll, können Kunden individuell ihren Ansprüchen und Wünschen anpassen. Alle fünf Jahre besteht die Möglichkeit die Leistungen (ohne erneute Gesundheitsprüfung) zu erhöhen – auch dann, wenn bereits Pflegeleistungen bezogen werden.